Wird das Grundgesetz in Hamburg eingehalten? Privatschulen, Schulgeld und das Sonderungsverbot. . Gibt es Chancengleichheit zwischen Privat- und Regelschulen? Freie Schulwahl möglich? - Historie

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  • Wird das Grundgesetz in Hamburg eingehalten? Privatschulen, Schulgeld und das Sonderungsverbot. . Gibt es Chancengleichheit zwischen Privat- und Regelschulen? Freie Schulwahl möglich?

    von RTG642, angelegt

    Lt. Schulbehörde und Schulsenator Ties Rabe (SPD) und politischen Vertreternder Hamburgischen Bürgerschaft wird das Grundgesetz Art. 7 IV (Sonderungsverbot) in Hamburg eingehalten. (SPD, CDU, FDP, GAL, DIE LINKE)

    Stimmt das? Oder wird nur auf die AUSLEGUNG des GG der Hamburger Schulbehörde geachtet ?

    Bitte

    vergleichen Sinn und Ziel des Grundgesetzes Art. 7 IV Satz 3 und Auslegung dieses Sonderungsverbotes mit der die Einhaltung eingehalten werden soll. (siehe Punkt 3b)Bitte

    prüfen:

    A) Wird der Artikel 7 IV Satz 3 - Sonderungsverbot - des Grundgesetzes in Hamburg beachtet? - Ausreichend? Ich glaube nicht und habe die Auslegung kritisiert und die Schulbehörde um Anpassung gebeten.

    B) Ist ein gerechter Wettbewerb zwischen den Regel- und Privatschulen möglich? Ich glaube nicht, weil mit der Auslegung der Schulbehörde, den Privatschulen ein besseres Angebot möglich ist. Dies kann die Regelschulen + Regelschüler benachteiligen.

    1. AUSZUG Grundgesetz: Art 7 IV Satz 3: Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn ..... eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird.....:

    2. Wenn man davon ausgeht, dass die "Besitzverhältnisse der Eltern" durch das Pro-Kopf-Einkommen der Familien beeinflusst werden, dann müssten zur Einhaltung des Sonderungsverbotes diese Einkommen auch beachtet werden.

    3 a. 3. Bei der Grundgesetz-Auslegung der Hamburger Schulbehörde erfolgt dies jedoch nicht ausreichend, weil keine Einkommensgrenzen beachtet werden. Zwar wird das erlaubte monatliche Schulgeld auf 200 Euro pro Kind begrenzt. Diese Grenze gilt jedoch Unabhängig vom Einkommen und Kinderanzahl. Als Ausgleich wird erwartet, dass der Freie Schulträger mind. 5 % Ermäßigungen oder Freiplätze gewährt. (Wenn diese 5 % beachtet werden, sind monatlich noch durchschnittliche 190 Euro Schulgeld pro Schüler, möglich.) + Zahlung f. Unterrichtsmaterial?. Wie viele Familien mit 2 Kindern können monatlich 400 Euro für die Schulbildung zahlen? (bzw. monatlich 600 € für 3 Kinder oder ..... ).

    3 b. GG-(Sonderungsverbot) - Auslegung der Hamburger Auslegung der Schulbehörde: Auszug aus der schriftlichen Auskunft der Schulbehörde am 20.11.2012: aufgrund einer Anfrage an Schulsenator Ties Rabe (SPD): Auszug:
    „…Das in Artikel 7 Absatz 4 Satz 3 GG in Verbindung mit § 6 Absatz 2 Nummer 3 Hamburgisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft geregelte Sonderungsverbot enthält selbst keine konkrete Höchstgrenze für das Schulgeld. Es wird in der Freien und Hansestadt Hamburg in Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie folgt ausgelegt. An
    Auszug:
    „… an
    Ersatzschulen darf ein monatliches Schulgeld von höchstens 200 Euro pro Schülerin oder Schüler erhoben werden. Diese Schulgeldgrenze gilt pauschal – und damit unabhängig von dem verbleibenden Familieneinkommen – für jede Schülerin bzw. jeden Schüler einer Hamburger Ersatzschule. Dies gilt grundsätzlich auch für Familien mit mehreren Kindern an einer Ersatzschule. Als Korrektiv zu einer möglicherweise beginnenden Sonderung dient eine Verpflichtung des Schulträgers zur Vorhaltung von Freiplätzen. Hiernach muss ein Schulträger mindestens fünf Prozent Freiplätze oder adäquate Schulgeldermäßigungen anbieten, wenn er das höchst zulässige Schulgeld von 200 Euro erhebt.“ Nach einer Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 19/453 aus dem Jahre 2008 Ende

    Und weiter:

    Auszug: ... „… Nach der Drucksache 19/453 ….. berühren freiwillige Leistungen das Sonderungsverbot noch nicht. Sollte sich dagegen herausstellen, dass die Eltern nicht frei entscheiden können, ob sie einem Schulverein beitreten wollen oder nicht, würde der Vereinsbeitrag als verdecktes Schulgeld gewertet und die zuständige Behörde entsprechend tätig werden. Gleiches gilt im Grundsatz auch für zusätzliche verpflichtende Kosten für Unterrichtsmaterial jeder Art (zum Beispiel für Lehrbücher und Fotokopien). …..“ Fotokopien).“

    Quelle schriftliche Information v. 20.11.2012.der Schulbehörde zur Auslegung des GG Art.7.)

    4. Die Schulbehörde begründet ihre Auslegung am 31.5.2013 mit Urteilen aus 1987 und Urteil aus 1994. und dem seitdem gestiegenen Verbraucherpreisindex.

    Werden Entscheidungen zum aktuellen Existenzminimum beachtet? Die Höchstgrenze von 200 Euro gilt seit ....? (die Höchstgrenze von 200 Euro wird von der Schulbehörde auch 2008 genannt.) Gab es in den Vorjahren Einschränkungen, weil der Verbraucherpreisindex damals niedriger war????

    5.

    Die politischen Äußerungen z.B. Artikel v. 15.9.2009 in "DIE WELT" Presseerklärung vom 23.06.2008 Ties Rabe (heute Schulsenator in Hamburg) Senatsanfragen von Ties Rabe

    und die aktuellen Urteile kann ich mit der derzeitigen Auslegung der Hamburger Schulbehörde nicht vereinbaren.

    6. Link zu Kurzfassung des Urteils: z.B. v. 11.4.2013 VGH Ba-Wü , 9 S 233/12 [http://www.vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1284125/index.html?ROOT=1153033]

    Auszug: Siehe dort:" .... deren Höhe sich an den Vergleichskosten öffentlicher Schulen orientierte und davon je nach Klassenstufe zwischen rund 64 % bis 79 % der Kosten deckte ...." und "....Die Deckungslücken hätten durch ein verfassungsrechtlich zulässiges durchschnittliches monatliches Schulgeld/Schüler von 90 bis 95 Euro, das abhängig vom Einkommen der Eltern gestaffelt erhoben wird, gedeckt werden können...."

    (In Hamburg werden 85 % Finanzhilfe gezahlt und durchschnittlich 190 € sind erlaubt. Höchstens 200 € pro Kind.)

    7. Link zu Punkt 5 [http://www.welt.de/regionales/hamburg/article4543052/Behoerde-mahnt-13-Privatschulen-ab.html] BEHÖRDE MUSS PRIVATSCHULEN BESSER ÜBERPRÜFEN, Presseerklärung Ties Rabe v. 23.6.2008 [http://www.spd-fraktion-hamburg.de/no_cache/wir-ueber-uns/abgeordnete/hamburg/presseerklaerungen/h/119.html?tx_wfabgpresse_pi1%5Bpointer%5D=7&tx_wfabgpresse_pi1%5BshowUid%5D=5935]

    8 Wenn der Schulbehörde bekannt ist, dass Schulen zu hohe Schulgelder verlangen, warum wird sie nur aufgrund von Hinweisen der Eltern aktiv? Die Schulen informieren doch jährlich über ihre Schulgeldforderungen.. Siehe dazu auch Anfragen an den Hamburger Senat Drucksachen 19/453, 19/3981, 19/888 . Die Schulbehörde wird jährlich von den Schulträgern jährlich über die verlangten Schulgelder informiert!

    9.. Ich kritisiere daher, dass die Behörde ihre Auslegung nicht veröffentlicht hat. Den meisten Eltern wird nicht bekannt sein, das jederzeit erhebliche Beitragserhöhungen möglich sind, solange sie sich im Rahmen von durchschnittlich 190 Euro pro Kind befinden. Wenn die Schulträger zurzeit niedrigere Schulgelder verlangen, so geschieht das demnach unverbindlich!

    10. In den letzten 20 - 26 ist in Hamburg die Finanzhilfe auf 85 % gestiegen und daher die durch Elternbeiträge zu deckende Finanzierungslücke gesunken. Wann wird die Schulbehörde das erlaubte Schulgeld an die zu deckende Finanzierungslücke - zurzeit 15 % - anpassen?

    11. Ich bitte die Schulbehörde ihre Auslegung zu überprüfen. Ermessensentscheidungen der Schulbehörde und der den gewährte freie Gestaltungsrahmen sind - haben Grenzen, sobald damit ein Verstoß gegen Grundgesetz möglich wäre.

    Sie könnten zumindest z. B. berücksichtigen, welches vergleichbare Existenzminimum vergleichbar große Familien erhalten, aufgrund der staatlichen Unterstützung erhalten. . (Regelbedarf für Lebensmittel ..., + übernommene Wohnkosten Hamburg + Bildungs-Teilhabe-Paket)

    12. Viele private Schulträgern betonen ihren Wunsch, dass keinem Kind , der Zugang zur Schule - aus finanziellen Gründen - erschwert werden soll. Welche Schulen veröffentlichen jedoch auch ihre Beitragstabellen, anhand der sich der obige Wunsch nachvollziehen lässt?

    Selbst wenn, sie wären zurzeit nur unverbindlich, da die Schulbehörde auch plötzliche wesentliche Erhöhungen zulässt, die evtl. eine Abmeldung der Schüler erforderlich machen würden.

    12. Dadurch liegen die finanziellen Mittel der Freien Schulen weit über den vergleichbaren Mitteln von Regelschulen. 100 % für Regelschulen abzgl. 85 % Finanzhilfe = Deckungslücke von 15 %. Diese 15 % liegen weit unter den monatlich möglichen 190 Euro pro Schüler.

    (Wenn monatlich 190 Euro pro Schüler der Deckungslücke von 15 % entsprächen, würde man vom einen Schülerkostensatz (100%) von ca. 16.000 Euro jährlich an staatlichen Schulen ausgehen.)

    13. Die soziale Schülerstruktur/Mischung ergibt sich durch die erlaubten Schulgeldforderungen und ist in der Regel nicht mit den umliegenden Schulen vergleichbar.

    Weil die Hamburger Schulbehörde den Freien Schulträgern für die Einrichtung der Ganztagsschule viel weniger finanziellen Mittel zur Verfügung stellt. Müssen Eltern an Privatschulen mit entsprechend höheren Kosten für die Ganztagsbetreuung + Mittagessen rechnen. Dies wird die finanzielle Sonderung fördern und sich auf Sozialstruktur auswirken.

    Die geplante kostenfreie Waldorfschule in Hamburg-Wilhelmsburg (dort ca. 75 % Schüler mit Migrationshintergrund) werden die "durchschnittliche Schülerstruktur an Hamburger Waldorfschulen" beeinflussen. Miteinander vergleichbar sind sie sicher nicht, - auch wegen der unterschiedlichen finanziellen Mittel.

    14.. Wenn weder Schülerstruktur noch finanzielle Mittel an staatlichen Schulen und Privatschulen vergleichbar sind, ist dadurch eine Benachteiligung der Schüler möglich.

    Welcher Leistungsvergleich der Schüler ist damit möglich? (Pisa). Evtl. bessere Leistungen von Privatschüler werden dann nicht nur mit der anderen Pädagogik möglich sein, sondern durch die finanziell bessere Ausstattung. .

    15. Wenn die Eltern für die Schulbildung der eigenen Kinder, auch künftig das höhere Unterrichtsangebot als an Regelschulen wünschen, ist das mit den bisherigen Zahlungen möglich, diese wären dann künftig nur freiwillig und tw. zu 100 % steuerlich absetzbar.

    16. Aufgrund der Pisa-Ergebnisse steigt das Interesse an privaten Schulen.

    Seit 2008: Entwicklung: Schüler (Anzahl und %) an Privatschulen in Hamburg ? Welche Summen spart die Stadt Hamburg dadurch? Wie hat sich der Schülerkostensatz an Hamburger Regelschulen verändert?

    Im Faktomat werden konkrete Aussagen von Politikern auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft: stimmt eine Behauptung oder stimmt sie nicht. Ihr Vorschlag enthält keine Faktenbehauptung eines einzelnen Politikers, die sich prüfen lässt, bzw. ist er zu unkonkret. Bitte formulieren Sie Ihren Vorschlag so um, dass klar ist, welche einzelne Aussage Sie auf wahr oder falsch hin untersuchen lassen wollen. Danach können wir Ihren Vorschlag für die Abstimmung über Faktenchecks berücksichtigen. Danke. Die Redaktion.

    <<<Antwort an Faktomat am 29.7.13: Ich behaupte ja, dass die Auslegung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das die Politiker sich an das Grundgesetz halten wollen, bedarf ja eigentlich keiner ausdrücklichen weiteren Versicherung, oder?

    Wahr oder unwahr - Fragen wären also:

    1. FRAGE: Hält sich die Schulbehörde an das GRUNDGESETZ?

    Ist es wahr, dass die Genehmigungs- und Kontrollverfahren nicht ausreichen, und - Behörden - obwohl Schulgeldverstöße bekannt sind - , nicht handeln?

    (a) Verstöße gegen die HAMBURGER AUSLEGUNG des Grundgesetzes (Sonderungsverbot) und - (siehe dazu Punkt: 3) b) bekannte Verstöße gegen das GRUNDGESETZ ART 7 IV Satz 3.

    Meiner Meinung nach hat b) VORRANG - weil die AUSLEGUNG durch das GRUNDGESETZ begrenzt ist.

    siehe a. Punkt 6, LInk zum Urteil v. 11.4.2013, Dazu muss aber geprüft werden, ob die AUSLEGUNG gegen das GRUNDGESETZ verstößt. Denn das darf sicher nicht sein. Dort endet doch sicher der gewährte Gestaltungsfreiraum der Behörden und Schulträger.

    1. FRAGE: Ist es wahr, dass besträchtliche Schulgelder akzeptiert werden, obwohl sogar durchschnittliche Familien diese Summen nicht aufbringen können..

    2. FRAGE: Ist es wahr, dass Klarheit über die zumutbaren Gebühren herrschen muss.?

    3. sicher ja, und besteht diese nun?

    (d.h. Klarheit über die erlaubten SG, nicht nur die gegenwärtig von den Schulträgern verlangten. Deren Mindertabellen (abgesehen von den pauschalen Geschwisterermäßigungen) sind meist auch nicht veröffentlicht.


    Prüft Faktomat, ob stimmt, was der Politiker sagt, oder ob die Aussage, die dahinter steckt, mit dem tatsächlichen Handeln zusammenpasst?

    Eigentlich haben sich nach den Pisa-Ergebnissen (Bildung hängt vom Elterneinkommen und von der Herkunft ab), viele Politiker aller Parteien dafür ausgesprochen, dass dies ein Missstand ist, der zu ändern sei.

    Wenn Sie jedoch eine konkrete Aussage benötigen: dann diese von Herrn Ties Rabe:

    Ties Rabe SPD, ´Aussage am 15.9.2009 s. Zeitung "DIE WELT" Behörde mahnt 13 Privatschulen ab

    (vollständiger Artikel siehe ganz .unten) : Zitatanfang:

    "Der Senat muss dafür sorgen, dass nach Recht und Gesetz gehandelt wird, das hat die alte Regierung versäumt", kritisiert SPD-Bildungsexperte Rabe. Er nennt es unverständlich, dass die damalige Behördenleitung nichts unternommen habe, obwohl der Gesetzesverstoß bekannt war. "Privatschulen dürfen nicht bewirken, dass eine wohlhabende Elite eigene Schulen bildet, während der Rest sehen kann, wie er glücklich wird", so Rabe..." Zitatende

    1. oder in der Presseerklärung vom 23.6.2008 (Ties Rabe ist heute Hamburger Schulsenator, in 2008 noch nicht.).


    Hier 3 Zitate (Quelle: Presseerklärung v. 23.6.2008):

    „Die bisherigen Genehmigungs- und Kontrollverfahren reichen nicht aus“, sagte Rabe.

    „Das Grundgesetz fordert niedrige Schulgebühren, damit es nicht zu einer Konzentration von Kindern aus wohlhabenden Familien auf Privatschulen kommt. Tatsächlich werden dort Schulgebühren in beträchtlicher Höhe akzeptiert, obwohl sogar durchschnittlich verdienende Familien diese Summen kaum aufbringen können.“ Eine vierköpfige Familie verfüge nach Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums durchschnittlich über knapp 3000 Euro netto pro Monat. Rabe: „Nach Abzug von Privatschulgeldern bliebe dann möglicherweise weniger als Hartz IV übrig.“

    Es muss Klarheit darüber herrschen, welche Gebührenhöhe aus Sicht der Schulbehörde akzeptabel ist und welche konkreten Anforderungen an die Bildungs- und Erziehungsziele der Privatschulen gestellt werden“, sagte der SPD-Schulpolitiker.

    Zu prüfen wäre, was sich geändert hat, seitdem Herr Rabe Schulsenator ist, bzw. ob seine Kritikpunkte immer noch stimmen.

    Auszug aus der Presseerklärung: Quelle: http://www.spd-fraktion-hamburg.de/no_cache/wir-ueber-uns/abgeordnete/hamburg/presseerklaerungen/h/119.html?tx_wfabgpresse_pi1%5Bpointer%5D=7&tx_wfabgpresse_pi1%5BshowUid%5D=5935


    wegen Platzmangel: AUSZUG aus:

    BEHÖRDE MUSS PRIVATSCHULEN BESSER ÜBERPRÜFEN

    « Presseerklärungen

    Montag, 23.06.2008

    Anteil der Schüler an Schulen privater Träger steigt SPD-Schulexperte Ties Rabe hat Genehmigungspraxis und Kontrolle der Privatschulen durch die Hamburger Schulbehörde kritisiert. „Die bisherigen Genehmigungs- und Kontrollverfahren reichen nicht aus“, sagte Rabe. Er verwies auf die Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage. Rabe bemängelte vor allem, dass Privatschulen ihr Schulangebot nach der Genehmigung durchdie Behörde erheblich verändern können - ohne dass die Behörde erneut prüft.

    .... ...

    Rabe forderte, die Genehmigungs- und Kontrollverfahren angesichts dieser Entwicklung zu verändern. „Das Grundgesetz fordert niedrige Schulgebühren, damit es nicht zu einer Konzentration von Kindern aus wohlhabenden Familien auf Privatschulen kommt. Tatsächlich werden dort Schulgebühren in beträchtlicher Höhe akzeptiert, obwohl sogar durchschnittlich verdienende Familien diese Summen kaum aufbringen können.“ Eine vierköpfige Familie verfüge nach Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums durchschnittlich über knapp 3000 Euro netto pro Monat. Rabe: „Nach Abzug von Privatschulgeldern bliebe dann möglicherweise weniger als Hartz IV übrig.“ Darüber hinaus könnten Schulen die Gebühren nachträglich erhöhen oder zusätzliche Elternbeiträge für Schulvereine verlangen - ohne dass die Behörde dies prüfe.

    .....

    Ende des Auszuges der Presserklärung vom 23.6.2008. http://www.spd-fraktion-hamburg.de/


    wegen Platzmangel hier nur ein Teil und der LINK zum Artikel:

    http://www.welt.de/regionales/hamburg/article4543052/Behoerde-mahnt-13-Privatschulen-ab.html

    15.09.09 Zu viel Schulgeld Behörde mahnt 13 Privatschulen ab .....

    Die Schulbehörde geht gegen eine Reihe von Hamburger Privatschulen vor, weil diese ein zu hohes Schulgeld verlangen. So haben insgesamt 13 Schulen in freier Trägerschaft in den vergangenen Tagen Post von der Behörde bekommen. Sie verstoßen gegen das gesetzlich verankerte Sonderungsverbot, das verhindern soll, dass ein Teil der Kinder aus Finanzgründen vom Besuch der Schulen ausgeschlossen wird. Abgeleitet von einem Spruch des Bundesverfassungsgerichts, gelten dabei 200 Euro monatlich als Höchstgrenze. Doch 13 Hamburger Schulen verlangen eine höhere Summe. Dazu zählen die Brecht-Schulen, das Jenisch-Gymnasium, die Ganztagsrealschule und die Höhere Handelsschule St. Georg, die Rudolf-Steiner-Schule Harburg, die Joseph-Carlebach-Schule der Jüdischen Gemeinde, die Technischen Fachschulen Heinze sowie die Lola-Rogge-Schule, wie der Senat in Beantwortung einer Anfrage des SPD-Abgeordneten Ties Rabe erklärt.

    Die Schulbehörde hat die betreffenden Schulträger nun schriftlich aufgefordert, das Schulgeld zum Schuljahresbeginn 2010 zu senken und einen angepassten Wirtschafts- und Finanzplan vorzulegen. Andernfalls, so droht die Behörde, werde ihnen die staatliche Genehmigung entzogen. "Das Sonderungsverbot muss eingehalten werden, damit es kein soziales Ungleichgewicht gibt", begründet Behördensprecherin Brigitte Köhnlein die Initiative. Es wäre verfassungswidrig, wenn durch die Höhe des Schulgeldes ein Teil der Schüler vom Schulbesuch ausgeschlossen würde. Privatschulen müssen einer Ausgrenzung zudem durch Stipendien und finanzielle Nachlässe entgegenwirken. Die Einhaltung des Sonderungsverbots ist eine Voraussetzung dafür, dass eine Privatschule überhaupt genehmigt werden kann.

    In der Vergangenheit hat die Schulbehörde allerdings nicht besonders engagiert darüber gewacht, dass diese Gesetzesbestimmung auch eingehalten wird. Schon 2004 stellte sich bei einer Erhebung heraus, dass elf Privatschulen ein zu hohes Schulgeld verlangten. Sie wurden aufgefordert, die Summen abzusenken. Doch regelmäßige Überprüfungen gibt es nicht, räumt der Senat in seiner Antwort ein. Die Behörde ist in der Vergangenheit erst tätig geworden, wenn es Beschwerden von Eltern gab.

    "Der Senat muss dafür sorgen, dass nach Recht und Gesetz gehandelt wird, das hat die alte Regierung versäumt", kritisiert SPD-Bildungsexperte Rabe. Er nennt es unverständlich, dass die damalige Behördenleitung nichts unternommen habe, obwohl der Gesetzesverstoß bekannt war. "Privatschulen dürfen nicht bewirken, dass eine wohlhabende Elite eigene Schulen bildet, während der Rest sehen kann, wie er glücklich wird", so Rabe. ........

    ......

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    ENDE des AUSZUGES

  • Wird das Grundgesetz in Hamburg eingehalten? Privatschulen, Schulgeld und das Sonderungsverbot. . Gibt es Chancengleichheit zwischen Privat- und Regelschulen? Freie Schulwahl möglich?

    von RTG642, angelegt

    Lt. Schulbehörde und Schulsenator Ties Rabe (SPD) und politischen Vertreternder Hamburgischen Bürgerschaft wird das Grundgesetz Art. 7 IV (Sonderungsverbot) in Hamburg eingehalten. (SPD, CDU, FDP, GAL, DIE LINKE)

    Stimmt das? Oder wird nur auf die AUSLEGUNG des GG der Hamburger Schulbehörde geachtet ?

    Bitte prüfen:

    A) Wird der Artikel 7 IV Satz 3 - Sonderungsverbot - des Grundgesetzes in Hamburg beachtet? - Ausreichend? Ich glaube nicht und habe die Auslegung kritisiert und die Schulbehörde um Anpassung gebeten.

    B) Ist ein gerechter Wettbewerb zwischen den Regel- und Privatschulen möglich? Ich glaube nicht, weil mit der Auslegung der Schulbehörde, den Privatschulen ein besseres Angebot möglich ist. Dies kann die Regelschulen + Regelschüler benachteiligen.

    1. AUSZUG Grundgesetz: Art 7 IV Satz 3: Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn ..... eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird.....:

    2. Wenn man davon ausgeht, dass die "Besitzverhältnisse der Eltern" durch das Pro-Kopf-Einkommen der Familien beeinflusst werden, dann müssten zur Einhaltung des Sonderungsverbotes diese Einkommen auch beachtet werden.

    3. Bei der Grundgesetz-Auslegung der Hamburger Schulbehörde erfolgt dies jedoch nicht ausreichend, weil keine Einkommensgrenzen beachtet werden. Zwar wird das erlaubte monatliche Schulgeld auf 200 Euro pro Kind begrenzt. Diese Grenze gilt jedoch Unabhängig vom Einkommen und Kinderanzahl. Als Ausgleich wird erwartet, dass der Freie Schulträger mind. 5 % Ermäßigungen oder Freiplätze gewährt. (Wenn diese 5 % beachtet werden, sind monatlich noch durchschnittliche 190 Euro Schulgeld pro Schüler, möglich.) + Zahlung f. Unterrichtsmaterial?. Wie viele Familien mit 2 Kindern können monatlich 400 Euro für die Schulbildung zahlen? (bzw. monatlich 600 € für 3 Kinder oder ..... ).

    1. Auslegung der Schulbehörde: Auszug aus der schriftlichen Auskunft der Schulbehörde am 20.11.2012: Auszug:
      „… an Ersatzschulen darf ein monatliches Schulgeld von höchstens 200 Euro pro Schülerin oder Schüler erhoben werden. Diese Schulgeldgrenze gilt pauschal – und damit unabhängig von dem verbleibenden Familieneinkommen – für jede Schülerin bzw. jeden Schüler einer Hamburger Ersatzschule. Dies gilt grundsätzlich auch für Familien mit mehreren Kindern an einer Ersatzschule. Als Korrektiv zu einer möglicherweise beginnenden Sonderung dient eine Verpflichtung des Schulträgers zur Vorhaltung von Freiplätzen. Hiernach muss ein Schulträger mindestens fünf Prozent Freiplätze oder adäquate Schulgeldermäßigungen anbieten, wenn er das höchst zulässige Schulgeld von 200 Euro erhebt.“ Ende

    Und weiter:

    Auszug: ... „… Nach der Drucksache 19/453 ….. berühren freiwillige Leistungen das Sonderungsverbot noch nicht. Sollte sich dagegen herausstellen, dass die Eltern nicht frei entscheiden können, ob sie einem Schulverein beitreten wollen oder nicht, würde der Vereinsbeitrag als verdecktes Schulgeld gewertet und die zuständige Behörde entsprechend tätig werden. Gleiches gilt im Grundsatz auch für zusätzliche verpflichtende Kosten für Unterrichtsmaterial jeder Art (zum Beispiel für Lehrbücher und Fotokopien).“

    Quelle schriftliche Information v. 20.11.2012.der Schulbehörde zur Auslegung des GG Art.7.)

    4. Die Schulbehörde begründet ihre Auslegung am 31.5.2013 mit Urteilen aus 1987 und Urteil aus 1994. und dem seitdem gestiegenen Verbraucherpreisindex.

    Werden Entscheidungen zum aktuellen Existenzminimum beachtet? Die Höchstgrenze von 200 Euro gilt seit ....? (die Höchstgrenze von 200 Euro wird von der Schulbehörde auch 2008 genannt.) Gab es in den Vorjahren Einschränkungen, weil der Verbraucherpreisindex damals niedriger war????

    5.

    Die politischen Äußerungen z.B. Artikel v. 15.9.2009 in "DIE WELT" Presseerklärung vom 23.06.2008 Ties Rabe (heute Schulsenator in Hamburg) Senatsanfragen von Ties Rabe

    und die aktuellen Urteile kann ich mit der derzeitigen Auslegung der Hamburger Schulbehörde nicht vereinbaren.

    6. Link zu Kurzfassung des Urteils: z.B. v. 11.4.2013 VGH Ba-Wü , 9 S 233/12 [http://www.vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1284125/index.html?ROOT=1153033]

    Auszug: Siehe dort:" .... deren Höhe sich an den Vergleichskosten öffentlicher Schulen orientierte und davon je nach Klassenstufe zwischen rund 64 % bis 79 % der Kosten deckte ...." und "....Die Deckungslücken hätten durch ein verfassungsrechtlich zulässiges durchschnittliches monatliches Schulgeld/Schüler von 90 bis 95 Euro, das abhängig vom Einkommen der Eltern gestaffelt erhoben wird, gedeckt werden können...."

    (In Hamburg werden 85 % Finanzhilfe gezahlt und durchschnittlich 190 € sind erlaubt. Höchstens 200 € pro Kind.)

    7. Link zu Punkt 5 [http://www.welt.de/regionales/hamburg/article4543052/Behoerde-mahnt-13-Privatschulen-ab.html] BEHÖRDE MUSS PRIVATSCHULEN BESSER ÜBERPRÜFEN, Presseerklärung Ties Rabe v. 23.6.2008 [http://www.spd-fraktion-hamburg.de/no_cache/wir-ueber-uns/abgeordnete/hamburg/presseerklaerungen/h/119.html?tx_wfabgpresse_pi1%5Bpointer%5D=7&tx_wfabgpresse_pi1%5BshowUid%5D=5935]

    8 Wenn der Schulbehörde bekannt ist, dass Schulen zu hohe Schulgelder verlangen, warum wird sie nur aufgrund von Hinweisen der Eltern aktiv? Die Schulen informieren doch jährlich über ihre Schulgeldforderungen.. Siehe dazu auch Anfragen an den Hamburger Senat Drucksachen 19/453, 19/3981, 19/888 . Die Schulbehörde wird jährlich von den Schulträgern jährlich über die verlangten Schulgelder informiert!

    9.. Ich kritisiere daher, dass die Behörde ihre Auslegung nicht veröffentlicht hat. Den meisten Eltern wird nicht bekannt sein, das jederzeit erhebliche Beitragserhöhungen möglich sind, solange sie sich im Rahmen von durchschnittlich 190 Euro pro Kind befinden. Wenn die Schulträger zurzeit niedrigere Schulgelder verlangen, so geschieht das demnach unverbindlich!

    10. In den letzten 20 - 26 ist in Hamburg die Finanzhilfe auf 85 % gestiegen und daher die durch Elternbeiträge zu deckende Finanzierungslücke gesunken. Wann wird die Schulbehörde das erlaubte Schulgeld an die zu deckende Finanzierungslücke - zurzeit 15 % - anpassen?

    11. Ich bitte die Schulbehörde ihre Auslegung zu überprüfen. Ermessensentscheidungen der Schulbehörde und der den gewährte freie Gestaltungsrahmen sind - haben Grenzen, sobald damit ein Verstoß gegen Grundgesetz möglich wäre.

    Sie könnten zumindest z. B. berücksichtigen, welches vergleichbare Existenzminimum vergleichbar große Familien erhalten, aufgrund der staatlichen Unterstützung erhalten. . (Regelbedarf für Lebensmittel ..., + übernommene Wohnkosten Hamburg + Bildungs-Teilhabe-Paket)

    12. Viele private Schulträgern betonen ihren Wunsch, dass keinem Kind , der Zugang zur Schule - aus finanziellen Gründen - erschwert werden soll. Welche Schulen veröffentlichen jedoch auch ihre Beitragstabellen, anhand der sich der obige Wunsch nachvollziehen lässt?

    Selbst wenn, sie wären zurzeit nur unverbindlich, da die Schulbehörde auch plötzliche wesentliche Erhöhungen zulässt, die evtl. eine Abmeldung der Schüler erforderlich machen würden.

    12. Dadurch liegen die finanziellen Mittel der Freien Schulen weit über den vergleichbaren Mitteln von Regelschulen. 100 % für Regelschulen abzgl. 85 % Finanzhilfe = Deckungslücke von 15 %. Diese 15 % liegen weit unter den monatlich möglichen 190 Euro pro Schüler.

    (Wenn monatlich 190 Euro pro Schüler der Deckungslücke von 15 % entsprächen, würde man vom einen Schülerkostensatz (100%) von ca. 16.000 Euro jährlich an staatlichen Schulen ausgehen.)

    13. Die soziale Schülerstruktur/Mischung ergibt sich durch die erlaubten Schulgeldforderungen und ist in der Regel nicht mit den umliegenden Schulen vergleichbar.

    Weil die Hamburger Schulbehörde den Freien Schulträgern für die Einrichtung der Ganztagsschule viel weniger finanziellen Mittel zur Verfügung stellt. Müssen Eltern an Privatschulen mit entsprechend höheren Kosten für die Ganztagsbetreuung + Mittagessen rechnen. Dies wird die finanzielle Sonderung fördern und sich auf Sozialstruktur auswirken.

    Die geplante kostenfreie Waldorfschule in Hamburg-Wilhelmsburg (dort ca. 75 % Schüler mit Migrationshintergrund) werden die "durchschnittliche Schülerstruktur an Hamburger Waldorfschulen" beeinflussen. Miteinander vergleichbar sind sie sicher nicht, - auch wegen der unterschiedlichen finanziellen Mittel.

    14.. Wenn weder Schülerstruktur noch finanzielle Mittel an staatlichen Schulen und Privatschulen vergleichbar sind, ist dadurch eine Benachteiligung der Schüler möglich.

    Welcher Leistungsvergleich der Schüler ist damit möglich? (Pisa). Evtl. bessere Leistungen von Privatschüler werden dann nicht nur mit der anderen Pädagogik möglich sein, sondern durch die finanziell bessere Ausstattung. .

    15. Wenn die Eltern für die Schulbildung der eigenen Kinder, auch künftig das höhere Unterrichtsangebot als an Regelschulen wünschen, ist das mit den bisherigen Zahlungen möglich, diese wären dann künftig nur freiwillig und tw. zu 100 % steuerlich absetzbar.

    16. Aufgrund der Pisa-Ergebnisse steigt das Interesse an privaten Schulen.

    Seit 2008: Entwicklung: Schüler (Anzahl und %) an Privatschulen in Hamburg ? Welche Summen spart die Stadt Hamburg dadurch? Wie hat sich der Schülerkostensatz an Hamburger Regelschulen verändert?

    Im Faktomat werden konkrete Aussagen von Politikern auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft: stimmt eine Behauptung oder stimmt sie nicht. Ihr Vorschlag enthält keine Faktenbehauptung eines einzelnen Politikers, die sich prüfen lässt, bzw. ist er zu unkonkret. Bitte formulieren Sie Ihren Vorschlag so um, dass klar ist, welche einzelne Aussage Sie auf wahr oder falsch hin untersuchen lassen wollen. Danach können wir Ihren Vorschlag für die Abstimmung über Faktenchecks berücksichtigen. Danke. Die Redaktion.

    <<<Antwort an Faktomat am 29.7.13: Ich behaupte ja, dass die Auslegung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das die Politiker sich an das Grundgesetz halten wollen, bedarf ja eigentlich keiner ausdrücklichen weiteren Versicherung, oder?

    Wahr oder unwahr - Fragen wären also:

    1. FRAGE: Hält sich die Schulbehörde an das GRUNDGESETZ?

    Ist es wahr, dass die Genehmigungs- und Kontrollverfahren nicht ausreichen, und - Behörden - obwohl Schulgeldverstöße bekannt sind - , nicht handeln?

    (a) Verstöße gegen die HAMBURGER AUSLEGUNG des Grundgesetzes (Sonderungsverbot) und - (siehe dazu Punkt: 3) b) bekannte Verstöße gegen das GRUNDGESETZ ART 7 IV Satz 3.

    Meiner Meinung nach hat b) VORRANG - weil die AUSLEGUNG durch das GRUNDGESETZ begrenzt ist.

    siehe a. Punkt 6, LInk zum Urteil v. 11.4.2013, Dazu muss aber geprüft werden, ob die AUSLEGUNG gegen das GRUNDGESETZ verstößt. Denn das darf sicher nicht sein. Dort endet doch sicher der gewährte Gestaltungsfreiraum der Behörden und Schulträger.

    1. FRAGE: Ist es wahr, dass besträchtliche Schulgelder akzeptiert werden, obwohl sogar durchschnittliche Familien diese Summen nicht aufbringen können..

    2. FRAGE: Ist es wahr, dass Klarheit über die zumutbaren Gebühren herrschen muss.?

    3. sicher ja, und besteht diese nun?

    (d.h. Klarheit über die erlaubten SG, nicht nur die gegenwärtig von den Schulträgern verlangten. Deren Mindertabellen (abgesehen von den pauschalen Geschwisterermäßigungen) sind meist auch nicht veröffentlicht.


    Prüft Faktomat, ob stimmt, was der Politiker sagt, oder ob die Aussage, die dahinter steckt, mit dem tatsächlichen Handeln zusammenpasst?

    Eigentlich haben sich nach den Pisa-Ergebnissen (Bildung hängt vom Elterneinkommen und von der Herkunft ab), viele Politiker aller Parteien dafür ausgesprochen, dass dies ein Missstand ist, der zu ändern sei.

    Wenn Sie jedoch eine konkrete Aussage benötigen: dann diese von Herrn Ties Rabe: Rabe :

    Ties Rabe SPD, ´Aussage am 15.9.2009 s. Zeitung "DIE WELT" Behörde mahnt 13 Privatschulen ab

    (vollständiger Artikel siehe ganz .unten) : Zitatanfang:

    "Der Senat muss dafür sorgen, dass nach Recht und Gesetz gehandelt wird, das hat die alte Regierung versäumt", kritisiert SPD-Bildungsexperte Rabe. Er nennt es unverständlich, dass die damalige Behördenleitung nichts unternommen habe, obwohl der Gesetzesverstoß bekannt war. "Privatschulen dürfen nicht bewirken, dass eine wohlhabende Elite eigene Schulen bildet, während der Rest sehen kann, wie er glücklich wird", so Rabe..." Zitatende

    1. oder in der Presseerklärung vom 23.6.2008 (Ties Rabe ist heute Hamburger Schulsenator, in 2008 noch nicht.).


    Hier 3 Zitate (Quelle: Presseerklärung v. 23.6.2008):

    „Die bisherigen Genehmigungs- und Kontrollverfahren reichen nicht aus“, sagte Rabe.

    „Das Grundgesetz fordert niedrige Schulgebühren, damit es nicht zu einer Konzentration von Kindern aus wohlhabenden Familien auf Privatschulen kommt. Tatsächlich werden dort Schulgebühren in beträchtlicher Höhe akzeptiert, obwohl sogar durchschnittlich verdienende Familien diese Summen kaum aufbringen können.“ Eine vierköpfige Familie verfüge nach Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums durchschnittlich über knapp 3000 Euro netto pro Monat. Rabe: „Nach Abzug von Privatschulgeldern bliebe dann möglicherweise weniger als Hartz IV übrig.“

    Es muss Klarheit darüber herrschen, welche Gebührenhöhe aus Sicht der Schulbehörde akzeptabel ist und welche konkreten Anforderungen an die Bildungs- und Erziehungsziele der Privatschulen gestellt werden“, sagte der SPD-Schulpolitiker.

    Zu prüfen wäre, was sich geändert hat, seitdem Herr Rabe Schulsenator ist, bzw. ob seine Kritikpunkte immer noch stimmen.

    Auszug aus der Presseerklärung: Quelle: http://www.spd-fraktion-hamburg.de/no_cache/wir-ueber-uns/abgeordnete/hamburg/presseerklaerungen/h/119.html?tx_wfabgpresse_pi1%5Bpointer%5D=7&tx_wfabgpresse_pi1%5BshowUid%5D=5935


    wegen Platzmangel: AUSZUG aus:

    BEHÖRDE MUSS PRIVATSCHULEN BESSER ÜBERPRÜFEN

    « Presseerklärungen

    Montag, 23.06.2008

    Anteil der Schüler an Schulen privater Träger steigt SPD-Schulexperte Ties Rabe hat Genehmigungspraxis und Kontrolle der Privatschulen durch die Hamburger Schulbehörde kritisiert. „Die bisherigen Genehmigungs- und Kontrollverfahren reichen nicht aus“, sagte Rabe. Er verwies auf die Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage. Rabe bemängelte vor allem, dass Privatschulen ihr Schulangebot nach der Genehmigung durchdie Behörde erheblich verändern können - ohne dass die Behörde erneut prüft.

    .... ...

    Rabe forderte, die Genehmigungs- und Kontrollverfahren angesichts dieser Entwicklung zu verändern. „Das Grundgesetz fordert niedrige Schulgebühren, damit es nicht zu einer Konzentration von Kindern aus wohlhabenden Familien auf Privatschulen kommt. Tatsächlich werden dort Schulgebühren in beträchtlicher Höhe akzeptiert, obwohl sogar durchschnittlich verdienende Familien diese Summen kaum aufbringen können.“ Eine vierköpfige Familie verfüge nach Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums durchschnittlich über knapp 3000 Euro netto pro Monat. Rabe: „Nach Abzug von Privatschulgeldern bliebe dann möglicherweise weniger als Hartz IV übrig.“ Darüber hinaus könnten Schulen die Gebühren nachträglich erhöhen oder zusätzliche Elternbeiträge für Schulvereine verlangen - ohne dass die Behörde dies prüfe.

    .....

    Ende des Auszuges der Presserklärung vom 23.6.2008. http://www.spd-fraktion-hamburg.de/


    wegen Platzmangel hier nur ein Teil und der LINK zum Artikel:

    http://www.welt.de/regionales/hamburg/article4543052/Behoerde-mahnt-13-Privatschulen-ab.html

    15.09.09 Zu viel Schulgeld Behörde mahnt 13 Privatschulen ab .....

    Die Schulbehörde geht gegen eine Reihe von Hamburger Privatschulen vor, weil diese ein zu hohes Schulgeld verlangen. So haben insgesamt 13 Schulen in freier Trägerschaft in den vergangenen Tagen Post von der Behörde bekommen. Sie verstoßen gegen das gesetzlich verankerte Sonderungsverbot, das verhindern soll, dass ein Teil der Kinder aus Finanzgründen vom Besuch der Schulen ausgeschlossen wird. Abgeleitet von einem Spruch des Bundesverfassungsgerichts, gelten dabei 200 Euro monatlich als Höchstgrenze. Doch 13 Hamburger Schulen verlangen eine höhere Summe. Dazu zählen die Brecht-Schulen, das Jenisch-Gymnasium, die Ganztagsrealschule und die Höhere Handelsschule St. Georg, die Rudolf-Steiner-Schule Harburg, die Joseph-Carlebach-Schule der Jüdischen Gemeinde, die Technischen Fachschulen Heinze sowie die Lola-Rogge-Schule, wie der Senat in Beantwortung einer Anfrage des SPD-Abgeordneten Ties Rabe erklärt.

    Die Schulbehörde hat die betreffenden Schulträger nun schriftlich aufgefordert, das Schulgeld zum Schuljahresbeginn 2010 zu senken und einen angepassten Wirtschafts- und Finanzplan vorzulegen. Andernfalls, so droht die Behörde, werde ihnen die staatliche Genehmigung entzogen. "Das Sonderungsverbot muss eingehalten werden, damit es kein soziales Ungleichgewicht gibt", begründet Behördensprecherin Brigitte Köhnlein die Initiative. Es wäre verfassungswidrig, wenn durch die Höhe des Schulgeldes ein Teil der Schüler vom Schulbesuch ausgeschlossen würde. Privatschulen müssen einer Ausgrenzung zudem durch Stipendien und finanzielle Nachlässe entgegenwirken. Die Einhaltung des Sonderungsverbots ist eine Voraussetzung dafür, dass eine Privatschule überhaupt genehmigt werden kann.

    In der Vergangenheit hat die Schulbehörde allerdings nicht besonders engagiert darüber gewacht, dass diese Gesetzesbestimmung auch eingehalten wird. Schon 2004 stellte sich bei einer Erhebung heraus, dass elf Privatschulen ein zu hohes Schulgeld verlangten. Sie wurden aufgefordert, die Summen abzusenken. Doch regelmäßige Überprüfungen gibt es nicht, räumt der Senat in seiner Antwort ein. Die Behörde ist in der Vergangenheit erst tätig geworden, wenn es Beschwerden von Eltern gab.

    "Der Senat muss dafür sorgen, dass nach Recht und Gesetz gehandelt wird, das hat die alte Regierung versäumt", kritisiert SPD-Bildungsexperte Rabe. Er nennt es unverständlich, dass die damalige Behördenleitung nichts unternommen habe, obwohl der Gesetzesverstoß bekannt war. "Privatschulen dürfen nicht bewirken, dass eine wohlhabende Elite eigene Schulen bildet, während der Rest sehen kann, wie er glücklich wird", so Rabe. ........

    ......

    © Axel Springer AG 2013. Alle Rechte vorbehalten

    ENDE des AUSZUGES

  • Wird das Grundgesetz in Hamburg eingehalten? Privatschulen, Schulgeld und das Sonderungsverbot. . Gibt es Chancengleichheit zwischen Privat- und Regelschulen? Freie Schulwahl möglich? im Bildungssystem ? Z. B. Zwischen Schülern von staatlichen Schulen und privater Ersatzschulen in freier Trägerschaft. Freie Schulwahl ? Hamburg

    von RTG642, angelegt

    Lt. Schulbehörde und Schulsenator Ties Rabe (SPD) und politischen Vertreternder Hamburgischen Bürgerschaft wird das Grundgesetz Art. 7 IV (Sonderungsverbot) in Hamburg eingehalten. (SPD, CDU, FDP, GAL, DIE LINKE)

    Stimmt das? Oder wird nur auf die AUSLEGUNG des GG der Hamburger Schulbehörde geachtet ?

    Bitte prüfen:

    A) Wird der Artikel 7 IV Satz 3 - Sonderungsverbot - des Grundgesetzes in Hamburg beachtet? - Ausreichend? Ich glaube nicht und habe die Auslegung kritisiert und die Schulbehörde um Anpassung gebeten.

    B) Ist ein gerechter Wettbewerb zwischen den Regel- und Privatschulen möglich? Ich glaube nicht, weil mit der Auslegung der Schulbehörde, den Privatschulen ein besseres Angebot möglich ist. Dies kann die Regelschulen + Regelschüler benachteiligen.

    1. AUSZUG Grundgesetz: Art 7 IV Satz 3: Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn ..... eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird.....:

    2. Wenn man davon ausgeht, dass die "Besitzverhältnisse der Eltern" durch das Pro-Kopf-Einkommen der Familien beeinflusst werden, dann müssten zur Einhaltung des Sonderungsverbotes diese Einkommen auch beachtet werden.

    3. Bei der Grundgesetz-Auslegung der Hamburger Schulbehörde erfolgt dies jedoch nicht ausreichend, weil keine Einkommensgrenzen beachtet werden. Zwar wird das erlaubte monatliche Schulgeld auf 200 Euro pro Kind begrenzt. Diese Grenze gilt jedoch Unabhängig vom Einkommen und Kinderanzahl. Als Ausgleich wird erwartet, dass der Freie Schulträger mind. 5 % Ermäßigungen oder Freiplätze gewährt. (Wenn diese 5 % beachtet werden, sind monatlich noch durchschnittliche 190 Euro Schulgeld pro Schüler, möglich.) + Zahlung f. Unterrichtsmaterial?. Wie viele Familien mit 2 Kindern können monatlich 400 Euro für die Schulbildung zahlen? (bzw. monatlich 600 € für 3 Kinder oder ..... ).

    1. Auslegung der Schulbehörde: Auszug aus der schriftlichen Auskunft der Schulbehörde am 20.11.2012: Auszug:
      „… an Ersatzschulen darf ein monatliches Schulgeld von höchstens 200 Euro pro Schülerin oder Schüler erhoben werden. Diese Schulgeldgrenze gilt pauschal – und damit unabhängig von dem verbleibenden Familieneinkommen – für jede Schülerin bzw. jeden Schüler einer Hamburger Ersatzschule. Dies gilt grundsätzlich auch für Familien mit mehreren Kindern an einer Ersatzschule. Als Korrektiv zu einer möglicherweise beginnenden Sonderung dient eine Verpflichtung des Schulträgers zur Vorhaltung von Freiplätzen. Hiernach muss ein Schulträger mindestens fünf Prozent Freiplätze oder adäquate Schulgeldermäßigungen anbieten, wenn er das höchst zulässige Schulgeld von 200 Euro erhebt.“ Ende

    Und weiter:

    Auszug: ... „… Nach der Drucksache 19/453 ….. berühren freiwillige Leistungen das Sonderungsverbot noch nicht. Sollte sich dagegen herausstellen, dass die Eltern nicht frei entscheiden können, ob sie einem Schulverein beitreten wollen oder nicht, würde der Vereinsbeitrag als verdecktes Schulgeld gewertet und die zuständige Behörde entsprechend tätig werden. Gleiches gilt im Grundsatz auch für zusätzliche verpflichtende Kosten für Unterrichtsmaterial jeder Art (zum Beispiel für Lehrbücher und Fotokopien).“

    Quelle schriftliche Information v. 20.11.2012.der Schulbehörde zur Auslegung des GG Art.7.)

    4. Die Schulbehörde begründet ihre Auslegung am 31.5.2013 mit Urteilen aus 1987 und Urteil aus 1994. und dem seitdem gestiegenen Verbraucherpreisindex.

    Werden Entscheidungen zum aktuellen Existenzminimum beachtet? Die Höchstgrenze von 200 Euro gilt seit ....? (die Höchstgrenze von 200 Euro wird von der Schulbehörde auch 2008 genannt.) Gab es in den Vorjahren Einschränkungen, weil der Verbraucherpreisindex damals niedriger war????

    5.

    Die politischen Äußerungen z.B. Artikel v. 15.9.2009 in "DIE WELT" Presseerklärung vom 23.06.2008 Ties Rabe (heute Schulsenator in Hamburg) Senatsanfragen von Ties Rabe

    und die aktuellen Urteile kann ich mit der derzeitigen Auslegung der Hamburger Schulbehörde nicht vereinbaren.

    6. Link zu Kurzfassung des Urteils: z.B. v. 11.4.2013 VGH Ba-Wü , 9 S 233/12 [http://www.vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1284125/index.html?ROOT=1153033]

    Auszug: Siehe dort:" .... deren Höhe sich an den Vergleichskosten öffentlicher Schulen orientierte und davon je nach Klassenstufe zwischen rund 64 % bis 79 % der Kosten deckte ...." und "....Die Deckungslücken hätten durch ein verfassungsrechtlich zulässiges durchschnittliches monatliches Schulgeld/Schüler von 90 bis 95 Euro, das abhängig vom Einkommen der Eltern gestaffelt erhoben wird, gedeckt werden können...."

    (In Hamburg werden 85 % Finanzhilfe gezahlt und durchschnittlich 190 € sind erlaubt. Höchstens 200 € pro Kind.)

    7. Link zu Punkt 5 [http://www.welt.de/regionales/hamburg/article4543052/Behoerde-mahnt-13-Privatschulen-ab.html] BEHÖRDE MUSS PRIVATSCHULEN BESSER ÜBERPRÜFEN, Presseerklärung Ties Rabe v. 23.6.2008 [http://www.spd-fraktion-hamburg.de/no_cache/wir-ueber-uns/abgeordnete/hamburg/presseerklaerungen/h/119.html?tx_wfabgpresse_pi1%5Bpointer%5D=7&tx_wfabgpresse_pi1%5BshowUid%5D=5935]

    8 Wenn der Schulbehörde bekannt ist, dass Schulen zu hohe Schulgelder verlangen, warum wird sie nur aufgrund von Hinweisen der Eltern aktiv? Die Schulen informieren doch jährlich über ihre Schulgeldforderungen.. Siehe dazu auch Anfragen an den Hamburger Senat Drucksachen 19/453, 19/3981, 19/888 . Die Schulbehörde wird jährlich von den Schulträgern jährlich über die verlangten Schulgelder informiert!

    9.. Ich kritisiere daher, dass die Behörde ihre Auslegung nicht veröffentlicht hat. Den meisten Eltern wird nicht bekannt sein, das jederzeit erhebliche Beitragserhöhungen möglich sind, solange sie sich im Rahmen von durchschnittlich 190 Euro pro Kind befinden. Wenn die Schulträger zurzeit niedrigere Schulgelder verlangen, so geschieht das demnach unverbindlich!

    10. In den letzten 20 - 26 ist in Hamburg die Finanzhilfe auf 85 % gestiegen und daher die durch Elternbeiträge zu deckende Finanzierungslücke gesunken. Wann wird die Schulbehörde das erlaubte Schulgeld an die zu deckende Finanzierungslücke - zurzeit 15 % - anpassen?

    11. Ich bitte die Schulbehörde ihre Auslegung zu überprüfen. Ermessensentscheidungen der Schulbehörde und der den gewährte freie Gestaltungsrahmen sind - haben Grenzen, sobald damit ein Verstoß gegen Grundgesetz möglich wäre.

    Sie könnten zumindest z. B. berücksichtigen, welches vergleichbare Existenzminimum vergleichbar große Familien erhalten, aufgrund der staatlichen Unterstützung erhalten. . (Regelbedarf für Lebensmittel ..., + übernommene Wohnkosten Hamburg + Bildungs-Teilhabe-Paket)

    12. Viele private Schulträgern betonen ihren Wunsch, dass keinem Kind , der Zugang zur Schule - aus finanziellen Gründen - erschwert werden soll. Welche Schulen veröffentlichen jedoch auch ihre Beitragstabellen, anhand der sich der obige Wunsch nachvollziehen lässt?

    Selbst wenn, sie wären zurzeit nur unverbindlich, da die Schulbehörde auch plötzliche wesentliche Erhöhungen zulässt, die evtl. eine Abmeldung der Schüler erforderlich machen würden.

    12. Dadurch liegen die finanziellen Mittel der Freien Schulen weit über den vergleichbaren Mitteln von Regelschulen. 100 % für Regelschulen abzgl. 85 % Finanzhilfe = Deckungslücke von 15 %. Diese 15 % liegen weit unter den monatlich möglichen 190 Euro pro Schüler.

    (Wenn monatlich 190 Euro pro Schüler der Deckungslücke von 15 % entsprächen, würde man vom einen Schülerkostensatz (100%) von ca. 16.000 Euro jährlich an staatlichen Schulen ausgehen.)

    13. Die soziale Schülerstruktur/Mischung ergibt sich durch die erlaubten Schulgeldforderungen und ist in der Regel nicht mit den umliegenden Schulen vergleichbar.

    Weil die Hamburger Schulbehörde den Freien Schulträgern für die Einrichtung der Ganztagsschule viel weniger finanziellen Mittel zur Verfügung stellt. Müssen Eltern an Privatschulen mit entsprechend höheren Kosten für die Ganztagsbetreuung + Mittagessen rechnen. Dies wird die finanzielle Sonderung fördern und sich auf Sozialstruktur auswirken.

    Die geplante kostenfreie Waldorfschule in Hamburg-Wilhelmsburg (dort ca. 75 % Schüler mit Migrationshintergrund) werden die "durchschnittliche Schülerstruktur an Hamburger Waldorfschulen" beeinflussen. Miteinander vergleichbar sind sie sicher nicht, - auch wegen der unterschiedlichen finanziellen Mittel.

    14.. Wenn weder Schülerstruktur noch finanzielle Mittel an staatlichen Schulen und Privatschulen vergleichbar sind, ist dadurch eine Benachteiligung der Schüler möglich.

    Welcher Leistungsvergleich der Schüler ist damit möglich? (Pisa). Evtl. bessere Leistungen von Privatschüler werden dann nicht nur mit der anderen Pädagogik möglich sein, sondern durch die finanziell bessere Ausstattung. .

    15. Wenn die Eltern für die Schulbildung der eigenen Kinder, auch künftig das höhere Unterrichtsangebot als an Regelschulen wünschen, ist das mit den bisherigen Zahlungen möglich, diese wären dann künftig nur freiwillig und tw. zu 100 % steuerlich absetzbar.

    16. Aufgrund der Pisa-Ergebnisse steigt das Interesse an privaten Schulen.

    Seit 2008: Entwicklung: Schüler (Anzahl und %) an Privatschulen in Hamburg ? Welche Summen spart die Stadt Hamburg dadurch? Wie hat sich der Schülerkostensatz an Hamburger Regelschulen verändert?

    Im Faktomat werden konkrete Aussagen von Politikern auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft: stimmt eine Behauptung oder stimmt sie nicht. Ihr Vorschlag enthält keine Faktenbehauptung eines einzelnen Politikers, die sich prüfen lässt, bzw. ist er zu unkonkret. Bitte formulieren Sie Ihren Vorschlag so um, dass klar ist, welche einzelne Aussage Sie auf wahr oder falsch hin untersuchen lassen wollen. Danach können wir Ihren Vorschlag für die Abstimmung über Faktenchecks berücksichtigen. Danke. Die Redaktion.

    <<<Antwort an Faktomat am 29.7.13: Ich behaupte ja, dass die Auslegung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das die Politiker sich an das Grundgesetz halten wollen, bedarf ja eigentlich keiner ausdrücklichen weiteren Versicherung, oder?

    Wahr oder unwahr - Fragen wären also:

    1. FRAGE: Hält sich die Schulbehörde an das GRUNDGESETZ?

    Ist es wahr, dass die Genehmigungs- und Kontrollverfahren nicht ausreichen, und - Behörden - obwohl Schulgeldverstöße bekannt sind - , nicht handeln?

    (a) Verstöße gegen die HAMBURGER AUSLEGUNG des Grundgesetzes (Sonderungsverbot) und - (siehe dazu Punkt: 3) b) bekannte Verstöße gegen das GRUNDGESETZ ART 7 IV Satz 3.

    Meiner Meinung nach hat b) VORRANG - weil die AUSLEGUNG durch das GRUNDGESETZ begrenzt ist.

    siehe a. Punkt 6, LInk zum Urteil v. 11.4.2013, Dazu muss aber geprüft werden, ob die AUSLEGUNG gegen das GRUNDGESETZ verstößt. Denn das darf sicher nicht sein. Dort endet doch sicher der gewährte Gestaltungsfreiraum der Behörden und Schulträger.

    1. FRAGE: Ist es wahr, dass besträchtliche Schulgelder akzeptiert werden, obwohl sogar durchschnittliche Familien diese Summen nicht aufbringen können..

    2. FRAGE: Ist es wahr, dass Klarheit über die zumutbaren Gebühren herrschen muss.?

    3. sicher ja, und besteht diese nun?

    (d.h. Klarheit über die erlaubten SG, nicht nur die gegenwärtig von den Schulträgern verlangten. Deren Mindertabellen (abgesehen von den pauschalen Geschwisterermäßigungen) sind meist auch nicht veröffentlicht.


    Prüft Faktomat, ob stimmt, was der Politiker sagt, oder ob die Aussage, die dahinter steckt, mit dem tatsächlichen Handeln zusammenpasst?

    Eigentlich haben sich nach den Pisa-Ergebnissen (Bildung hängt vom Elterneinkommen und von der Herkunft ab), viele Politiker aller Parteien dafür ausgesprochen, dass dies ein Missstand ist, der zu ändern sei.

    Wenn Sie jedoch eine konkrete Aussage benötigen: dann diese von Herrn Ties Rabe :

    Ties Rabe SPD, ´Aussage am 15.9.2009 s. Zeitung "DIE WELT" Behörde mahnt 13 Privatschulen ab

    (vollständiger Artikel siehe ganz .unten) : Zitatanfang:

    "Der Senat muss dafür sorgen, dass nach Recht und Gesetz gehandelt wird, das hat die alte Regierung versäumt", kritisiert SPD-Bildungsexperte Rabe. Er nennt es unverständlich, dass die damalige Behördenleitung nichts unternommen habe, obwohl der Gesetzesverstoß bekannt war. "Privatschulen dürfen nicht bewirken, dass eine wohlhabende Elite eigene Schulen bildet, während der Rest sehen kann, wie er glücklich wird", so Rabe..." Zitatende

    1. oder in der Presseerklärung vom 23.6.2008 (Ties Rabe ist heute Hamburger Schulsenator, in 2008 noch nicht.).


    Hier 3 Zitate (Quelle: Presseerklärung v. 23.6.2008):

    „Die bisherigen Genehmigungs- und Kontrollverfahren reichen nicht aus“, sagte Rabe.

    „Das Grundgesetz fordert niedrige Schulgebühren, damit es nicht zu einer Konzentration von Kindern aus wohlhabenden Familien auf Privatschulen kommt. Tatsächlich werden dort Schulgebühren in beträchtlicher Höhe akzeptiert, obwohl sogar durchschnittlich verdienende Familien diese Summen kaum aufbringen können.“ Eine vierköpfige Familie verfüge nach Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums durchschnittlich über knapp 3000 Euro netto pro Monat. Rabe: „Nach Abzug von Privatschulgeldern bliebe dann möglicherweise weniger als Hartz IV übrig.“

    Es muss Klarheit darüber herrschen, welche Gebührenhöhe aus Sicht der Schulbehörde akzeptabel ist und welche konkreten Anforderungen an die Bildungs- und Erziehungsziele der Privatschulen gestellt werden“, sagte der SPD-Schulpolitiker.

    Zu prüfen wäre, was sich geändert hat, seitdem Herr Rabe Schulsenator ist, bzw. ob seine Kritikpunkte immer noch stimmen.

    Auszug aus der Presseerklärung: Quelle: http://www.spd-fraktion-hamburg.de/no_cache/wir-ueber-uns/abgeordnete/hamburg/presseerklaerungen/h/119.html?tx_wfabgpresse_pi1%5Bpointer%5D=7&tx_wfabgpresse_pi1%5BshowUid%5D=5935


    wegen Platzmangel: AUSZUG aus:

    BEHÖRDE MUSS PRIVATSCHULEN BESSER ÜBERPRÜFEN

    « Presseerklärungen

    Montag, 23.06.2008

    Anteil der Schüler an Schulen privater Träger steigt SPD-Schulexperte Ties Rabe hat Genehmigungspraxis und Kontrolle der Privatschulen durch die Hamburger Schulbehörde kritisiert. „Die bisherigen Genehmigungs- und Kontrollverfahren reichen nicht aus“, sagte Rabe. Er verwies auf die Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage. Rabe bemängelte vor allem, dass Privatschulen ihr Schulangebot nach der Genehmigung durchdie Behörde erheblich verändern können - ohne dass die Behörde erneut prüft.

    .... ...

    Rabe forderte, die Genehmigungs- und Kontrollverfahren angesichts dieser Entwicklung zu verändern. „Das Grundgesetz fordert niedrige Schulgebühren, damit es nicht zu einer Konzentration von Kindern aus wohlhabenden Familien auf Privatschulen kommt. Tatsächlich werden dort Schulgebühren in beträchtlicher Höhe akzeptiert, obwohl sogar durchschnittlich verdienende Familien diese Summen kaum aufbringen können.“ Eine vierköpfige Familie verfüge nach Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums durchschnittlich über knapp 3000 Euro netto pro Monat. Rabe: „Nach Abzug von Privatschulgeldern bliebe dann möglicherweise weniger als Hartz IV übrig.“ Darüber hinaus könnten Schulen die Gebühren nachträglich erhöhen oder zusätzliche Elternbeiträge für Schulvereine verlangen - ohne dass die Behörde dies prüfe.

    .....

    Ende des Auszuges der Presserklärung vom 23.6.2008. http://www.spd-fraktion-hamburg.de/


    wegen Platzmangel hier nur ein Teil und der LINK zum Artikel:

    http://www.welt.de/regionales/hamburg/article4543052/Behoerde-mahnt-13-Privatschulen-ab.html

    15.09.09 Zu viel Schulgeld Behörde mahnt 13 Privatschulen ab .....

    Die Schulbehörde geht gegen eine Reihe von Hamburger Privatschulen vor, weil diese ein zu hohes Schulgeld verlangen. So haben insgesamt 13 Schulen in freier Trägerschaft in den vergangenen Tagen Post von der Behörde bekommen. Sie verstoßen gegen das gesetzlich verankerte Sonderungsverbot, das verhindern soll, dass ein Teil der Kinder aus Finanzgründen vom Besuch der Schulen ausgeschlossen wird. Abgeleitet von einem Spruch des Bundesverfassungsgerichts, gelten dabei 200 Euro monatlich als Höchstgrenze. Doch 13 Hamburger Schulen verlangen eine höhere Summe. Dazu zählen die Brecht-Schulen, das Jenisch-Gymnasium, die Ganztagsrealschule und die Höhere Handelsschule St. Georg, die Rudolf-Steiner-Schule Harburg, die Joseph-Carlebach-Schule der Jüdischen Gemeinde, die Technischen Fachschulen Heinze sowie die Lola-Rogge-Schule, wie der Senat in Beantwortung einer Anfrage des SPD-Abgeordneten Ties Rabe erklärt.

    Die Schulbehörde hat die betreffenden Schulträger nun schriftlich aufgefordert, das Schulgeld zum Schuljahresbeginn 2010 zu senken und einen angepassten Wirtschafts- und Finanzplan vorzulegen. Andernfalls, so droht die Behörde, werde ihnen die staatliche Genehmigung entzogen. "Das Sonderungsverbot muss eingehalten werden, damit es kein soziales Ungleichgewicht gibt", begründet Behördensprecherin Brigitte Köhnlein die Initiative. Es wäre verfassungswidrig, wenn durch die Höhe des Schulgeldes ein Teil der Schüler vom Schulbesuch ausgeschlossen würde. Privatschulen müssen einer Ausgrenzung zudem durch Stipendien und finanzielle Nachlässe entgegenwirken. Die Einhaltung des Sonderungsverbots ist eine Voraussetzung dafür, dass eine Privatschule überhaupt genehmigt werden kann.

    In der Vergangenheit hat die Schulbehörde allerdings nicht besonders engagiert darüber gewacht, dass diese Gesetzesbestimmung auch eingehalten wird. Schon 2004 stellte sich bei einer Erhebung heraus, dass elf Privatschulen ein zu hohes Schulgeld verlangten. Sie wurden aufgefordert, die Summen abzusenken. Doch regelmäßige Überprüfungen gibt es nicht, räumt der Senat in seiner Antwort ein. Die Behörde ist in der Vergangenheit erst tätig geworden, wenn es Beschwerden von Eltern gab.

    "Der Senat muss dafür sorgen, dass nach Recht und Gesetz gehandelt wird, das hat die alte Regierung versäumt", kritisiert SPD-Bildungsexperte Rabe. Er nennt es unverständlich, dass die damalige Behördenleitung nichts unternommen habe, obwohl der Gesetzesverstoß bekannt war. "Privatschulen dürfen nicht bewirken, dass eine wohlhabende Elite eigene Schulen bildet, während der Rest sehen kann, wie er glücklich wird", so Rabe. ........

    ......

    © Axel Springer AG 2013. Alle Rechte vorbehalten

    ENDE des AUSZUGES

  • Gibt es Chancengleichheit im Bildungssystem ? Z. B. Zwischen Schülern von staatlichen Schulen und privater Ersatzschulen in freier Trägerschaft. Freie Schulwahl ? Hamburg

    von RTG642, angelegt

    Bitte prüfen:

    A) Wird der Artikel 7 IV Satz 3 - Sonderungsverbot - des Grundgesetzes in Hamburg beachtet? - Ausreichend? Ich glaube nicht und habe die Auslegung kritisiert und die Schulbehörde um Anpassung gebeten.

    B) Ist ein gerechter Wettbewerb zwischen den Regel- und Privatschulen möglich? Ich glaube nicht, weil mit der Auslegung der Schulbehörde, den Privatschulen ein besseres Angebot möglich ist. Dies kann die Regelschulen + Regelschüler benachteiligen.

    1. AUSZUG Grundgesetz: Art 7 IV Satz 3: Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn ..... eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird.....:

    2. Wenn man davon ausgeht, dass die "Besitzverhältnisse der Eltern" durch das Pro-Kopf-Einkommen der Familien beeinflusst werden, dann müssten zur Einhaltung des Sonderungsverbotes diese Einkommen auch beachtet werden.

    3. Bei der Grundgesetz-Auslegung der Hamburger Schulbehörde erfolgt dies jedoch nicht ausreichend, weil keine Einkommensgrenzen beachtet werden. Zwar wird das erlaubte monatliche Schulgeld auf 200 Euro pro Kind begrenzt. Diese Grenze gilt jedoch Unabhängig vom Einkommen und Kinderanzahl. Als Ausgleich wird erwartet, dass der Freie Schulträger mind. 5 % Ermäßigungen oder Freiplätze gewährt. (Wenn diese 5 % beachtet werden, sind monatlich noch durchschnittliche 190 Euro Schulgeld pro Schüler, möglich.) + Zahlung f. Unterrichtsmaterial?. Wie viele Familien mit 2 Kindern können monatlich 400 Euro für die Schulbildung zahlen? (bzw. monatlich 600 € für 3 Kinder oder ..... ).

    1. Auslegung der Schulbehörde: Auszug aus der schriftlichen Auskunft der Schulbehörde am 20.11.2012: Auszug:
      „… an Ersatzschulen darf ein monatliches Schulgeld von höchstens 200 Euro pro Schülerin oder Schüler erhoben werden. Diese Schulgeldgrenze gilt pauschal – und damit unabhängig von dem verbleibenden Familieneinkommen – für jede Schülerin bzw. jeden Schüler einer Hamburger Ersatzschule. Dies gilt grundsätzlich auch für Familien mit mehreren Kindern an einer Ersatzschule. Als Korrektiv zu einer möglicherweise beginnenden Sonderung dient eine Verpflichtung des Schulträgers zur Vorhaltung von Freiplätzen. Hiernach muss ein Schulträger mindestens fünf Prozent Freiplätze oder adäquate Schulgeldermäßigungen anbieten, wenn er das höchst zulässige Schulgeld von 200 Euro erhebt.“ Ende

    Und weiter:

    Auszug: ... „… Nach der Drucksache 19/453 ….. berühren freiwillige Leistungen das Sonderungsverbot noch nicht. Sollte sich dagegen herausstellen, dass die Eltern nicht frei entscheiden können, ob sie einem Schulverein beitreten wollen oder nicht, würde der Vereinsbeitrag als verdecktes Schulgeld gewertet und die zuständige Behörde entsprechend tätig werden. Gleiches gilt im Grundsatz auch für zusätzliche verpflichtende Kosten für Unterrichtsmaterial jeder Art (zum Beispiel für Lehrbücher und Fotokopien).“

    Quelle schriftliche Information v. 20.11.2012.der Schulbehörde zur Auslegung des GG Art.7.)

    4. Die Schulbehörde begründet ihre Auslegung am 31.5.2013 mit Urteilen aus 1987 und Urteil aus 1994. und dem seitdem gestiegenen Verbraucherpreisindex.

    Werden Entscheidungen zum aktuellen Existenzminimum beachtet? Die Höchstgrenze von 200 Euro gilt seit ....? (die Höchstgrenze von 200 Euro wird von der Schulbehörde auch 2008 genannt.) Gab es in den Vorjahren Einschränkungen, weil der Verbraucherpreisindex damals niedriger war????

    5.

    Die politischen Äußerungen z.B. Artikel v. 15.9.2009 in "DIE WELT" Presseerklärung vom 23.06.2008 Ties Rabe (heute Schulsenator in Hamburg) Senatsanfragen von Ties Rabe

    und die aktuellen Urteile kann ich mit der derzeitigen Auslegung der Hamburger Schulbehörde nicht vereinbaren.

    6. Link zu Kurzfassung des Urteils: z.B. v. 11.4.2013 VGH Ba-Wü , 9 S 233/12 [http://www.vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1284125/index.html?ROOT=1153033]

    Auszug: Siehe dort:" .... deren Höhe sich an den Vergleichskosten öffentlicher Schulen orientierte und davon je nach Klassenstufe zwischen rund 64 % bis 79 % der Kosten deckte ...." und "....Die Deckungslücken hätten durch ein verfassungsrechtlich zulässiges durchschnittliches monatliches Schulgeld/Schüler von 90 bis 95 Euro, das abhängig vom Einkommen der Eltern gestaffelt erhoben wird, gedeckt werden können...."

    (In Hamburg werden 85 % Finanzhilfe gezahlt und durchschnittlich 190 € sind erlaubt. Höchstens 200 € pro Kind.)

    7. Link zu Punkt 5 [http://www.welt.de/regionales/hamburg/article4543052/Behoerde-mahnt-13-Privatschulen-ab.html] BEHÖRDE MUSS PRIVATSCHULEN BESSER ÜBERPRÜFEN, Presseerklärung Ties Rabe v. 23.6.2008 [http://www.spd-fraktion-hamburg.de/no_cache/wir-ueber-uns/abgeordnete/hamburg/presseerklaerungen/h/119.html?tx_wfabgpresse_pi1%5Bpointer%5D=7&tx_wfabgpresse_pi1%5BshowUid%5D=5935]

    8 Wenn der Schulbehörde bekannt ist, dass Schulen zu hohe Schulgelder verlangen, warum wird sie nur aufgrund von Hinweisen der Eltern aktiv? Die Schulen informieren doch jährlich über ihre Schulgeldforderungen.. Siehe dazu auch Anfragen an den Hamburger Senat Drucksachen 19/453, 19/3981, 19/888 . Die Schulbehörde wird jährlich von den Schulträgern jährlich über die verlangten Schulgelder informiert!

    9.. Ich kritisiere daher, dass die Behörde ihre Auslegung nicht veröffentlicht hat. Den meisten Eltern wird nicht bekannt sein, das jederzeit erhebliche Beitragserhöhungen möglich sind, solange sie sich im Rahmen von durchschnittlich 190 Euro pro Kind befinden. Wenn die Schulträger zurzeit niedrigere Schulgelder verlangen, so geschieht das demnach unverbindlich!

    10. In den letzten 20 - 26 ist in Hamburg die Finanzhilfe auf 85 % gestiegen und daher die durch Elternbeiträge zu deckende Finanzierungslücke gesunken. Wann wird die Schulbehörde das erlaubte Schulgeld an die zu deckende Finanzierungslücke - zurzeit 15 % - anpassen?

    11. Ich bitte die Schulbehörde ihre Auslegung zu überprüfen. Ermessensentscheidungen der Schulbehörde und der den gewährte freie Gestaltungsrahmen sind - haben Grenzen, sobald damit ein Verstoß gegen Grundgesetz möglich wäre.

    Sie könnten zumindest z. B. berücksichtigen, welches vergleichbare Existenzminimum vergleichbar große Familien erhalten, aufgrund der staatlichen Unterstützung erhalten. . (Regelbedarf für Lebensmittel ..., + übernommene Wohnkosten Hamburg + Bildungs-Teilhabe-Paket)

    12. Viele private Schulträgern betonen ihren Wunsch, dass keinem Kind , der Zugang zur Schule - aus finanziellen Gründen - erschwert werden soll. Welche Schulen veröffentlichen jedoch auch ihre Beitragstabellen, anhand der sich der obige Wunsch nachvollziehen lässt?

    Selbst wenn, sie wären zurzeit nur unverbindlich, da die Schulbehörde auch plötzliche wesentliche Erhöhungen zulässt, die evtl. eine Abmeldung der Schüler erforderlich machen würden.

    12. Dadurch liegen die finanziellen Mittel der Freien Schulen weit über den vergleichbaren Mitteln von Regelschulen. 100 % für Regelschulen abzgl. 85 % Finanzhilfe = Deckungslücke von 15 %. Diese 15 % liegen weit unter den monatlich möglichen 190 Euro pro Schüler.

    (Wenn monatlich 190 Euro pro Schüler der Deckungslücke von 15 % entsprächen, würde man vom einen Schülerkostensatz (100%) von ca. 16.000 Euro jährlich an staatlichen Schulen ausgehen.)

    13. Die soziale Schülerstruktur/Mischung ergibt sich durch die erlaubten Schulgeldforderungen und ist in der Regel nicht mit den umliegenden Schulen vergleichbar.

    Weil die Hamburger Schulbehörde den Freien Schulträgern für die Einrichtung der Ganztagsschule viel weniger finanziellen Mittel zur Verfügung stellt. Müssen Eltern an Privatschulen mit entsprechend höheren Kosten für die Ganztagsbetreuung + Mittagessen rechnen. Dies wird die finanzielle Sonderung fördern und sich auf Sozialstruktur auswirken.

    Die geplante kostenfreie Waldorfschule in Hamburg-Wilhelmsburg (dort ca. 75 % Schüler mit Migrationshintergrund) werden die "durchschnittliche Schülerstruktur an Hamburger Waldorfschulen" beeinflussen. Miteinander vergleichbar sind sie sicher nicht, - auch wegen der unterschiedlichen finanziellen Mittel.

    14.. Wenn weder Schülerstruktur noch finanzielle Mittel an staatlichen Schulen und Privatschulen vergleichbar sind, ist dadurch eine Benachteiligung der Schüler möglich.

    Welcher Leistungsvergleich der Schüler ist damit möglich? (Pisa). Evtl. bessere Leistungen von Privatschüler werden dann nicht nur mit der anderen Pädagogik möglich sein, sondern durch die finanziell bessere Ausstattung. .

    15. Wenn die Eltern für die Schulbildung der eigenen Kinder, auch künftig das höhere Unterrichtsangebot als an Regelschulen wünschen, ist das mit den bisherigen Zahlungen möglich, diese wären dann künftig nur freiwillig und tw. zu 100 % steuerlich absetzbar.

    16. Aufgrund der Pisa-Ergebnisse steigt das Interesse an privaten Schulen.

    Seit 2008: Entwicklung: Schüler (Anzahl und %) an Privatschulen in Hamburg ? Welche Summen spart die Stadt Hamburg dadurch? Wie hat sich der Schülerkostensatz an Hamburger Regelschulen verändert?

    Im Faktomat werden konkrete Aussagen von Politikern auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft: stimmt eine Behauptung oder stimmt sie nicht. Ihr Vorschlag enthält keine Faktenbehauptung eines einzelnen Politikers, die sich prüfen lässt, bzw. ist er zu unkonkret. Bitte formulieren Sie Ihren Vorschlag so um, dass klar ist, welche einzelne Aussage Sie auf wahr oder falsch hin untersuchen lassen wollen. Danach können wir Ihren Vorschlag für die Abstimmung über Faktenchecks berücksichtigen. Danke. Die Redaktion.

    <<<Antwort an Faktomat am 29.7.13: Ich behaupte ja, dass die Auslegung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das die Politiker sich an das Grundgesetz halten wollen, bedarf ja eigentlich keiner ausdrücklichen weiteren Versicherung, oder?

    Wahr oder unwahr - Fragen wären also:

    1. FRAGE: Hält sich die Schulbehörde an das GRUNDGESETZ?

    Ist es wahr, dass die Genehmigungs- und Kontrollverfahren nicht ausreichen, und - Behörden - obwohl Schulgeldverstöße bekannt sind - , nicht handeln?

    (a) Verstöße gegen die HAMBURGER AUSLEGUNG des Grundgesetzes (Sonderungsverbot) und - (siehe dazu Punkt: 3) b) bekannte Verstöße gegen das GRUNDGESETZ ART 7 IV Satz 3.

    Meiner Meinung nach hat b) VORRANG - weil die AUSLEGUNG durch das GRUNDGESETZ begrenzt ist.

    siehe a. Punkt 6, LInk zum Urteil v. 11.4.2013, Dazu muss aber geprüft werden, ob die AUSLEGUNG gegen das GRUNDGESETZ verstößt. Denn das darf sicher nicht sein. Dort endet doch sicher der gewährte Gestaltungsfreiraum der Behörden und Schulträger.

    1. FRAGE: Ist es wahr, dass besträchtliche Schulgelder akzeptiert werden, obwohl sogar durchschnittliche Familien diese Summen nicht aufbringen können..

    2. FRAGE: Ist es wahr, dass Klarheit über die zumutbaren Gebühren herrschen muss.?

    3. sicher ja, und besteht diese nun?

    (d.h. Klarheit über die erlaubten SG, nicht nur die gegenwärtig von den Schulträgern verlangten. Deren Mindertabellen (abgesehen von den pauschalen Geschwisterermäßigungen) sind meist auch nicht veröffentlicht.


    Prüft Faktomat, ob stimmt, was der Politiker sagt, oder ob die Aussage, die dahinter steckt, mit dem tatsächlichen Handeln zusammenpasst?

    Eigentlich haben sich nach den Pisa-Ergebnissen (Bildung hängt vom Elterneinkommen und von der Herkunft ab), viele Politiker aller Parteien dafür ausgesprochen, dass dies ein Missstand ist, der zu ändern sei.

    Wenn Sie jedoch eine konkrete Aussage benötigen: dann diese von Herrn Ties Rabe :

    Ties Rabe SPD, ´Aussage am 15.9.2009 s. Zeitung "DIE WELT" Behörde mahnt 13 Privatschulen ab

    (vollständiger Artikel siehe ganz .unten) : Zitatanfang:

    "Der Senat muss dafür sorgen, dass nach Recht und Gesetz gehandelt wird, das hat die alte Regierung versäumt", kritisiert SPD-Bildungsexperte Rabe. Er nennt es unverständlich, dass die damalige Behördenleitung nichts unternommen habe, obwohl der Gesetzesverstoß bekannt war. "Privatschulen dürfen nicht bewirken, dass eine wohlhabende Elite eigene Schulen bildet, während der Rest sehen kann, wie er glücklich wird", so Rabe..." Zitatende

    1. oder in der Presseerklärung vom 23.6.2008 (Ties Rabe ist heute Hamburger Schulsenator, in 2008 noch nicht.).


    Hier 3 Zitate (Quelle: Presseerklärung v. 23.6.2008):

    „Die bisherigen Genehmigungs- und Kontrollverfahren reichen nicht aus“, sagte Rabe.

    „Das Grundgesetz fordert niedrige Schulgebühren, damit es nicht zu einer Konzentration von Kindern aus wohlhabenden Familien auf Privatschulen kommt. Tatsächlich werden dort Schulgebühren in beträchtlicher Höhe akzeptiert, obwohl sogar durchschnittlich verdienende Familien diese Summen kaum aufbringen können.“ Eine vierköpfige Familie verfüge nach Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums durchschnittlich über knapp 3000 Euro netto pro Monat. Rabe: „Nach Abzug von Privatschulgeldern bliebe dann möglicherweise weniger als Hartz IV übrig.“

    Es muss Klarheit darüber herrschen, welche Gebührenhöhe aus Sicht der Schulbehörde akzeptabel ist und welche konkreten Anforderungen an die Bildungs- und Erziehungsziele der Privatschulen gestellt werden“, sagte der SPD-Schulpolitiker.

    Zu prüfen wäre, was sich geändert hat, seitdem Herr Rabe Schulsenator ist, bzw. ob seine Kritikpunkte immer noch stimmen.

    Auszug aus der Presseerklärung: Quelle: http://www.spd-fraktion-hamburg.de/no_cache/wir-ueber-uns/abgeordnete/hamburg/presseerklaerungen/h/119.html?tx_wfabgpresse_pi1%5Bpointer%5D=7&tx_wfabgpresse_pi1%5BshowUid%5D=5935


    wegen Platzmangel: AUSZUG aus:

    BEHÖRDE MUSS PRIVATSCHULEN BESSER ÜBERPRÜFEN

    « Presseerklärungen

    Montag, 23.06.2008

    Anteil der Schüler an Schulen privater Träger steigt SPD-Schulexperte Ties Rabe hat Genehmigungspraxis und Kontrolle der Privatschulen durch die Hamburger Schulbehörde kritisiert. „Die bisherigen Genehmigungs- und Kontrollverfahren reichen nicht aus“, sagte Rabe. Er verwies auf die Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage. Rabe bemängelte vor allem, dass Privatschulen ihr Schulangebot nach der Genehmigung durchdie Behörde erheblich verändern können - ohne dass die Behörde erneut prüft.

    .... ...

    Rabe forderte, die Genehmigungs- und Kontrollverfahren angesichts dieser Entwicklung zu verändern. „Das Grundgesetz fordert niedrige Schulgebühren, damit es nicht zu einer Konzentration von Kindern aus wohlhabenden Familien auf Privatschulen kommt. Tatsächlich werden dort Schulgebühren in beträchtlicher Höhe akzeptiert, obwohl sogar durchschnittlich verdienende Familien diese Summen kaum aufbringen können.“ Eine vierköpfige Familie verfüge nach Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums durchschnittlich über knapp 3000 Euro netto pro Monat. Rabe: „Nach Abzug von Privatschulgeldern bliebe dann möglicherweise weniger als Hartz IV übrig.“ Darüber hinaus könnten Schulen die Gebühren nachträglich erhöhen oder zusätzliche Elternbeiträge für Schulvereine verlangen - ohne dass die Behörde dies prüfe.

    .....

    Ende des Auszuges der Presserklärung vom 23.6.2008. http://www.spd-fraktion-hamburg.de/


    wegen Platzmangel hier nur ein Teil und der LINK zum Artikel:

    http://www.welt.de/regionales/hamburg/article4543052/Behoerde-mahnt-13-Privatschulen-ab.html

    15.09.09 Zu viel Schulgeld Behörde mahnt 13 Privatschulen ab .....

    Die Schulbehörde geht gegen eine Reihe von Hamburger Privatschulen vor, weil diese ein zu hohes Schulgeld verlangen. So haben insgesamt 13 Schulen in freier Trägerschaft in den vergangenen Tagen Post von der Behörde bekommen. Sie verstoßen gegen das gesetzlich verankerte Sonderungsverbot, das verhindern soll, dass ein Teil der Kinder aus Finanzgründen vom Besuch der Schulen ausgeschlossen wird. Abgeleitet von einem Spruch des Bundesverfassungsgerichts, gelten dabei 200 Euro monatlich als Höchstgrenze. Doch 13 Hamburger Schulen verlangen eine höhere Summe. Dazu zählen die Brecht-Schulen, das Jenisch-Gymnasium, die Ganztagsrealschule und die Höhere Handelsschule St. Georg, die Rudolf-Steiner-Schule Harburg, die Joseph-Carlebach-Schule der Jüdischen Gemeinde, die Technischen Fachschulen Heinze sowie die Lola-Rogge-Schule, wie der Senat in Beantwortung einer Anfrage des SPD-Abgeordneten Ties Rabe erklärt.

    Die Schulbehörde hat die betreffenden Schulträger nun schriftlich aufgefordert, das Schulgeld zum Schuljahresbeginn 2010 zu senken und einen angepassten Wirtschafts- und Finanzplan vorzulegen. Andernfalls, so droht die Behörde, werde ihnen die staatliche Genehmigung entzogen. "Das Sonderungsverbot muss eingehalten werden, damit es kein soziales Ungleichgewicht gibt", begründet Behördensprecherin Brigitte Köhnlein die Initiative. Es wäre verfassungswidrig, wenn durch die Höhe des Schulgeldes ein Teil der Schüler vom Schulbesuch ausgeschlossen würde. Privatschulen müssen einer Ausgrenzung zudem durch Stipendien und finanzielle Nachlässe entgegenwirken. Die Einhaltung des Sonderungsverbots ist eine Voraussetzung dafür, dass eine Privatschule überhaupt genehmigt werden kann.

    In der Vergangenheit hat die Schulbehörde allerdings nicht besonders engagiert darüber gewacht, dass diese Gesetzesbestimmung auch eingehalten wird. Schon 2004 stellte sich bei einer Erhebung heraus, dass elf Privatschulen ein zu hohes Schulgeld verlangten. Sie wurden aufgefordert, die Summen abzusenken. Doch regelmäßige Überprüfungen gibt es nicht, räumt der Senat in seiner Antwort ein. Die Behörde ist in der Vergangenheit erst tätig geworden, wenn es Beschwerden von Eltern gab.

    "Der Senat muss dafür sorgen, dass nach Recht und Gesetz gehandelt wird, das hat die alte Regierung versäumt", kritisiert SPD-Bildungsexperte Rabe. Er nennt es unverständlich, dass die damalige Behördenleitung nichts unternommen habe, obwohl der Gesetzesverstoß bekannt war. "Privatschulen dürfen nicht bewirken, dass eine wohlhabende Elite eigene Schulen bildet, während der Rest sehen kann, wie er glücklich wird", so Rabe. ........

    ......

    © Axel Springer AG 2013. Alle Rechte vorbehalten

    ENDE des AUSZUGES

  • Gibt es Chancengleichheit im Bildungssystem ? Z. B. Zwischen Schülern von staatlichen Schulen und privater Ersatzschulen in freier Trägerschaft. Freie Schulwahl ? Hamburg

    von RTG642, angelegt

    Bitte prüfen:

    A) Wird der Artikel 7 IV Satz 3 - Sonderungsverbot - des Grundgesetzes in Hamburg beachtet? - Ausreichend? Ich glaube nicht und habe die Auslegung kritisiert und die Schulbehörde um Anpassung gebeten.

    B) Ist ein gerechter Wettbewerb zwischen den Regel- und Privatschulen möglich? Ich glaube nicht, weil mit der Auslegung der Schulbehörde, den Privatschulen ein besseres Angebot möglich ist. Dies kann die Regelschulen + Regelschüler benachteiligen.

    1. AUSZUG Grundgesetz: Art 7 IV Satz 3: Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn ..... eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird.....:

    2. Wenn man davon ausgeht, dass die "Besitzverhältnisse der Eltern" durch das Pro-Kopf-Einkommen der Familien beeinflusst werden, dann müssten zur Einhaltung des Sonderungsverbotes diese Einkommen auch beachtet werden.

    3. Bei der Grundgesetz-Auslegung der Hamburger Schulbehörde erfolgt dies jedoch nicht ausreichend, weil keine Einkommensgrenzen beachtet werden. Zwar wird das erlaubte monatliche Schulgeld auf 200 Euro pro Kind begrenzt. Diese Grenze gilt jedoch Unabhängig vom Einkommen und Kinderanzahl. Als Ausgleich wird erwartet, dass der Freie Schulträger mind. 5 % Ermäßigungen oder Freiplätze gewährt. (Wenn diese 5 % beachtet werden, sind monatlich noch durchschnittliche 190 Euro Schulgeld pro Schüler, möglich.) + Zahlung f. Unterrichtsmaterial?. Wie viele Familien mit 2 Kindern können monatlich 400 Euro für die Schulbildung zahlen? (bzw. monatlich 600 € für 3 Kinder oder ..... ).

    1. Auslegung der Schulbehörde: Auszug aus der schriftlichen Auskunft der Schulbehörde am 20.11.2012: Auszug:
      „… an Ersatzschulen darf ein monatliches Schulgeld von höchstens 200 Euro pro Schülerin oder Schüler erhoben werden. Diese Schulgeldgrenze gilt pauschal – und damit unabhängig von dem verbleibenden Familieneinkommen – für jede Schülerin bzw. jeden Schüler einer Hamburger Ersatzschule. Dies gilt grundsätzlich auch für Familien mit mehreren Kindern an einer Ersatzschule. Als Korrektiv zu einer möglicherweise beginnenden Sonderung dient eine Verpflichtung des Schulträgers zur Vorhaltung von Freiplätzen. Hiernach muss ein Schulträger mindestens fünf Prozent Freiplätze oder adäquate Schulgeldermäßigungen anbieten, wenn er das höchst zulässige Schulgeld von 200 Euro erhebt.“ Ende

    Und weiter:

    Auszug: ... „… Nach der Drucksache 19/453 ….. berühren freiwillige Leistungen das Sonderungsverbot noch nicht. Sollte sich dagegen herausstellen, dass die Eltern nicht frei entscheiden können, ob sie einem Schulverein beitreten wollen oder nicht, würde der Vereinsbeitrag als verdecktes Schulgeld gewertet und die zuständige Behörde entsprechend tätig werden. Gleiches gilt im Grundsatz auch für zusätzliche verpflichtende Kosten für Unterrichtsmaterial jeder Art (zum Beispiel für Lehrbücher und Fotokopien).“

    Quelle schriftliche Information v. 20.11.2012.der Schulbehörde zur Auslegung des GG Art.7.)

    4. Die Schulbehörde begründet ihre Auslegung am 31.5.2013 mit Urteilen aus 1987 und Urteil aus 1994. und dem seitdem gestiegenen Verbraucherpreisindex.

    Werden Entscheidungen zum aktuellen Existenzminimum beachtet? Die Höchstgrenze von 200 Euro gilt seit ....? (die Höchstgrenze von 200 Euro wird von der Schulbehörde auch 2008 genannt.) Gab es in den Vorjahren Einschränkungen, weil der Verbraucherpreisindex damals niedriger war????

    5.

    Die politischen Äußerungen z.B. Artikel v. 15.9.2009 in "DIE WELT" Presseerklärung vom 23.06.2008 Ties Rabe (heute Schulsenator in Hamburg) Senatsanfragen von Ties Rabe

    und die aktuellen Urteile kann ich mit der derzeitigen Auslegung der Hamburger Schulbehörde nicht vereinbaren.

    6. Link zu Kurzfassung des Urteils: z.B. v. 11.4.2013 VGH Ba-Wü , 9 S 233/12 [http://www.vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1284125/index.html?ROOT=1153033]

    Auszug: Siehe dort:" .... deren Höhe sich an den Vergleichskosten öffentlicher Schulen orientierte und davon je nach Klassenstufe zwischen rund 64 % bis 79 % der Kosten deckte ...." und "....Die Deckungslücken hätten durch ein verfassungsrechtlich zulässiges durchschnittliches monatliches Schulgeld/Schüler von 90 bis 95 Euro, das abhängig vom Einkommen der Eltern gestaffelt erhoben wird, gedeckt werden können...."

    (In Hamburg werden 85 % Finanzhilfe gezahlt und durchschnittlich 190 € sind erlaubt. Höchstens 200 € pro Kind.)

    7. Link zu Punkt 5 [http://www.welt.de/regionales/hamburg/article4543052/Behoerde-mahnt-13-Privatschulen-ab.html] BEHÖRDE MUSS PRIVATSCHULEN BESSER ÜBERPRÜFEN, Presseerklärung Ties Rabe v. 23.6.2008 [http://www.spd-fraktion-hamburg.de/no_cache/wir-ueber-uns/abgeordnete/hamburg/presseerklaerungen/h/119.html?tx_wfabgpresse_pi1%5Bpointer%5D=7&tx_wfabgpresse_pi1%5BshowUid%5D=5935]

    8 Wenn der Schulbehörde bekannt ist, dass Schulen zu hohe Schulgelder verlangen, warum wird sie nur aufgrund von Hinweisen der Eltern aktiv? Die Schulen informieren doch jährlich über ihre Schulgeldforderungen.. Siehe dazu auch Anfragen an den Hamburger Senat Drucksachen 19/453, 19/3981, 19/888 . Die Schulbehörde wird jährlich von den Schulträgern jährlich über die verlangten Schulgelder informiert!

    9.. Ich kritisiere daher, dass die Behörde ihre Auslegung nicht veröffentlicht hat. Den meisten Eltern wird nicht bekannt sein, das jederzeit erhebliche Beitragserhöhungen möglich sind, solange sie sich im Rahmen von durchschnittlich 190 Euro pro Kind befinden. Wenn die Schulträger zurzeit niedrigere Schulgelder verlangen, so geschieht das demnach unverbindlich!

    10. In den letzten 20 - 26 ist in Hamburg die Finanzhilfe auf 85 % gestiegen und daher die durch Elternbeiträge zu deckende Finanzierungslücke gesunken. Wann wird die Schulbehörde das erlaubte Schulgeld an die zu deckende Finanzierungslücke - zurzeit 15 % - anpassen?

    11. Ich bitte die Schulbehörde ihre Auslegung zu überprüfen. Ermessensentscheidungen der Schulbehörde und der den gewährte freie Gestaltungsrahmen sind - haben Grenzen, sobald damit ein Verstoß gegen Grundgesetz möglich wäre.

    Sie könnten zumindest z. B. berücksichtigen, welches vergleichbare Existenzminimum vergleichbar große Familien erhalten, aufgrund der staatlichen Unterstützung erhalten. . (Regelbedarf für Lebensmittel ..., + übernommene Wohnkosten Hamburg + Bildungs-Teilhabe-Paket)

    12. Viele private Schulträgern betonen ihren Wunsch, dass keinem Kind , der Zugang zur Schule - aus finanziellen Gründen - erschwert werden soll. Welche Schulen veröffentlichen jedoch auch ihre Beitragstabellen, anhand der sich der obige Wunsch nachvollziehen lässt?

    Selbst wenn, sie wären zurzeit nur unverbindlich, da die Schulbehörde auch plötzliche wesentliche Erhöhungen zulässt, die evtl. eine Abmeldung der Schüler erforderlich machen würden.

    12. Dadurch liegen die finanziellen Mittel der Freien Schulen weit über den vergleichbaren Mitteln von Regelschulen. 100 % für Regelschulen abzgl. 85 % Finanzhilfe = Deckungslücke von 15 %. Diese 15 % liegen weit unter den monatlich möglichen 190 Euro pro Schüler.

    (Wenn monatlich 190 Euro pro Schüler der Deckungslücke von 15 % entsprächen, würde man vom einen Schülerkostensatz (100%) von ca. 16.000 Euro jährlich an staatlichen Schulen ausgehen.)

    13. Die soziale Schülerstruktur/Mischung ergibt sich durch die erlaubten Schulgeldforderungen und ist in der Regel nicht mit den umliegenden Schulen vergleichbar.

    Weil die Hamburger Schulbehörde den Freien Schulträgern für die Einrichtung der Ganztagsschule viel weniger finanziellen Mittel zur Verfügung stellt. Müssen Eltern an Privatschulen mit entsprechend höheren Kosten für die Ganztagsbetreuung + Mittagessen rechnen. Dies wird die finanzielle Sonderung fördern und sich auf Sozialstruktur auswirken.

    Die geplante kostenfreie Waldorfschule in Hamburg-Wilhelmsburg (dort ca. 75 % Schüler mit Migrationshintergrund) werden die "durchschnittliche Schülerstruktur an Hamburger Waldorfschulen" beeinflussen. Miteinander vergleichbar sind sie sicher nicht, - auch wegen der unterschiedlichen finanziellen Mittel.

    14.. Wenn weder Schülerstruktur noch finanzielle Mittel an staatlichen Schulen und Privatschulen vergleichbar sind, ist dadurch eine Benachteiligung der Schüler möglich.

    Welcher Leistungsvergleich der Schüler ist damit möglich? (Pisa). Evtl. bessere Leistungen von Privatschüler werden dann nicht nur mit der anderen Pädagogik möglich sein, sondern durch die finanziell bessere Ausstattung. .

    15. Wenn die Eltern für die Schulbildung der eigenen Kinder, auch künftig das höhere Unterrichtsangebot als an Regelschulen wünschen, ist das mit den bisherigen Zahlungen möglich, diese wären dann künftig nur freiwillig und tw. zu 100 % steuerlich absetzbar.

    16. Aufgrund der Pisa-Ergebnisse steigt das Interesse an privaten Schulen.

    Seit 2008: Entwicklung: Schüler (Anzahl und %) an Privatschulen in Hamburg ? Welche Summen spart die Stadt Hamburg dadurch? Wie hat sich der Schülerkostensatz an Hamburger Regelschulen verändert?

    Im Faktomat werden konkrete Aussagen von Politikern auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft: stimmt eine Behauptung oder stimmt sie nicht. Ihr Vorschlag enthält keine Faktenbehauptung eines einzelnen Politikers, die sich prüfen lässt, bzw. ist er zu unkonkret. Bitte formulieren Sie Ihren Vorschlag so um, dass klar ist, welche einzelne Aussage Sie auf wahr oder falsch hin untersuchen lassen wollen. Danach können wir Ihren Vorschlag für die Abstimmung über Faktenchecks berücksichtigen. Danke. Die Redaktion.

    <<<Antwort an Faktomat am 29.7.13: Ich behaupte ja, dass die Auslegung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das die Politiker sich an das Grundgesetz halten wollen, bedarf ja eigentlich keiner ausdrücklichen weiteren Versicherung, oder?

    Wahr oder unwahr - Fragen wären also:

    1. FRAGE: Ist es wahr, dass die Genehmigungs- und Kontrollverfahren nicht ausreichen, und - Behörden - obwohl Schulgeldverstöße bekannt sind - , nicht handeln?

    (a) Verstöße gegen die HAMBURGER AUSLEGUNG des Grundgesetzes (Sonderungsverbot) und - (siehe dazu Punkt: 3) b) bekannte Verstöße gegen das GRUNDGESETZ ART 7 IV Satz 3.

    Meiner Meinung nach hat b) VORRANG -

    weil die AUSLEGUNG durch das GRUNDGESETZ begrenzt ist.siehe a.

    siehe dazu Punkt 6, LInk zum Urteil v. 11.4.2013, Dazu muss aber geprüft werden, ob die AUSLEGUNG gegen das GRUNDGESETZ verstößt. Denn das darf sicher nicht sein. Dort endet doch sicher der gewährte Gestaltungsfreiraum der Behörden und Schulträger.
    1. FRAGE: Ist es wahr, dass besträchtliche Schulgelder akzeptiert werden, obwohl sogar durchschnittliche Familien diese Summen nicht aufbringen können..

    2. FRAGE: Ist es wahr, dass Klarheit über die zumutbaren Gebühren herrschen muss.?

    3. sicher ja, und besteht diese nun?

    (d.h. Klarheit über die erlaubten SG, nicht nur die gegenwärtig von den Schulträgern verlangten. Deren Mindertabellen (abgesehen von den pauschalen Geschwisterermäßigungen) sind meist auch nicht veröffentlicht.


    Prüft Faktomat, ob stimmt, was der Politiker sagt, oder ob die Aussage, die dahinter steckt, mit dem tatsächlichen Handeln zusammenpasst?

    Eigentlich haben sich nach den Pisa-Ergebnissen (Bildung hängt vom Elterneinkommen und von der Herkunft ab), viele Politiker aller Parteien dafür ausgesprochen, dass dies ein Missstand ist, der zu ändern sei.

    Wenn Sie jedoch eine konkrete Aussage benötigen: dann diese von Herrn Ties Rabe :

    Ties Rabe SPD, ´Aussage am 15.9.2009 s. Zeitung "DIE WELT" Behörde mahnt 13 Privatschulen ab

    (vollständiger Artikel siehe ganz .unten) : Zitatanfang:

    "Der Senat muss dafür sorgen, dass nach Recht und Gesetz gehandelt wird, das hat die alte Regierung versäumt", kritisiert SPD-Bildungsexperte Rabe. Er nennt es unverständlich, dass die damalige Behördenleitung nichts unternommen habe, obwohl der Gesetzesverstoß bekannt war. "Privatschulen dürfen nicht bewirken, dass eine wohlhabende Elite eigene Schulen bildet, während der Rest sehen kann, wie er glücklich wird", so Rabe..." Zitatende

    1. oder in der Presseerklärung vom 23.6.2008 (Ties Rabe ist heute Hamburger Schulsenator, in 2008 noch nicht.).


    Hier 3 Zitate (Quelle: Presseerklärung v. 23.6.2008):

    „Die bisherigen Genehmigungs- und Kontrollverfahren reichen nicht aus“, sagte Rabe.

    „Das Grundgesetz fordert niedrige Schulgebühren, damit es nicht zu einer Konzentration von Kindern aus wohlhabenden Familien auf Privatschulen kommt. Tatsächlich werden dort Schulgebühren in beträchtlicher Höhe akzeptiert, obwohl sogar durchschnittlich verdienende Familien diese Summen kaum aufbringen können.“ Eine vierköpfige Familie verfüge nach Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums durchschnittlich über knapp 3000 Euro netto pro Monat. Rabe: „Nach Abzug von Privatschulgeldern bliebe dann möglicherweise weniger als Hartz IV übrig.“

    Es muss Klarheit darüber herrschen, welche Gebührenhöhe aus Sicht der Schulbehörde akzeptabel ist und welche konkreten Anforderungen an die Bildungs- und Erziehungsziele der Privatschulen gestellt werden“, sagte der SPD-Schulpolitiker.

    Zu prüfen wäre, was sich geändert hat, seitdem Herr Rabe Schulsenator ist, bzw. ob seine Kritikpunkte immer noch stimmen.

    Auszug aus der Presseerklärung: Quelle: http://www.spd-fraktion-hamburg.de/no_cache/wir-ueber-uns/abgeordnete/hamburg/presseerklaerungen/h/119.html?tx_wfabgpresse_pi1%5Bpointer%5D=7&tx_wfabgpresse_pi1%5BshowUid%5D=5935


    wegen Platzmangel: AUSZUG aus:


    Vollständiger Aritkel:

    BEHÖRDE MUSS PRIVATSCHULEN BESSER ÜBERPRÜFEN

    « Presseerklärungen

    Montag, 23.06.2008

    Anteil der Schüler an Schulen privater Träger steigt SPD-Schulexperte Ties Rabe hat Genehmigungspraxis und Kontrolle der Privatschulen durch die Hamburger Schulbehörde kritisiert. „Die bisherigen Genehmigungs- und Kontrollverfahren reichen nicht aus“, sagte Rabe. Er verwies auf die Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage. Rabe bemängelte vor allem, dass Privatschulen ihr Schulangebot nach der Genehmigung durchdie Behörde erheblich verändern können - ohne dass die Behörde erneut prüft.

    .... ...

    Rabe forderte, die Genehmigungs- und Kontrollverfahren angesichts dieser Entwicklung zu verändern. „Das Grundgesetz fordert niedrige Schulgebühren, damit es nicht zu einer Konzentration von Kindern aus wohlhabenden Familien auf Privatschulen kommt. Tatsächlich werden dort Schulgebühren in beträchtlicher Höhe akzeptiert, obwohl sogar durchschnittlich verdienende Familien diese Summen kaum aufbringen können.“ Eine vierköpfige Familie verfüge nach Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums durchschnittlich über knapp 3000 Euro netto pro Monat. Rabe: „Nach Abzug von Privatschulgeldern bliebe dann möglicherweise weniger als Hartz IV übrig.“ Darüber hinaus könnten Schulen die Gebühren nachträglich erhöhen oder zusätzliche Elternbeiträge für Schulvereine verlangen - ohne dass die Behörde dies prüfe.

    .....

    Ende des Auszuges der Presserklärung vom 23.6.2008. http://www.spd-fraktion-hamburg.de/


    wegen Platzmangel hier nur ein Teil und der LINK zum Artikel:

    http://www.welt.de/regionales/hamburg/article4543052/Behoerde-mahnt-13-Privatschulen-ab.html

    15.09.09 Zu viel Schulgeld Behörde mahnt 13 Privatschulen ab .....

    Die Schulbehörde geht gegen eine Reihe von Hamburger Privatschulen vor, weil diese ein zu hohes Schulgeld verlangen. So haben insgesamt 13 Schulen in freier Trägerschaft in den vergangenen Tagen Post von der Behörde bekommen. Sie verstoßen gegen das gesetzlich verankerte Sonderungsverbot, das verhindern soll, dass ein Teil der Kinder aus Finanzgründen vom Besuch der Schulen ausgeschlossen wird. Abgeleitet von einem Spruch des Bundesverfassungsgerichts, gelten dabei 200 Euro monatlich als Höchstgrenze. Doch 13 Hamburger Schulen verlangen eine höhere Summe. Dazu zählen die Brecht-Schulen, das Jenisch-Gymnasium, die Ganztagsrealschule und die Höhere Handelsschule St. Georg, die Rudolf-Steiner-Schule Harburg, die Joseph-Carlebach-Schule der Jüdischen Gemeinde, die Technischen Fachschulen Heinze sowie die Lola-Rogge-Schule, wie der Senat in Beantwortung einer Anfrage des SPD-Abgeordneten Ties Rabe erklärt.

    Die Schulbehörde hat die betreffenden Schulträger nun schriftlich aufgefordert, das Schulgeld zum Schuljahresbeginn 2010 zu senken und einen angepassten Wirtschafts- und Finanzplan vorzulegen. Andernfalls, so droht die Behörde, werde ihnen die staatliche Genehmigung entzogen. "Das Sonderungsverbot muss eingehalten werden, damit es kein soziales Ungleichgewicht gibt", begründet Behördensprecherin Brigitte Köhnlein die Initiative. Es wäre verfassungswidrig, wenn durch die Höhe des Schulgeldes ein Teil der Schüler vom Schulbesuch ausgeschlossen würde. Privatschulen müssen einer Ausgrenzung zudem durch Stipendien und finanzielle Nachlässe entgegenwirken. Die Einhaltung des Sonderungsverbots ist eine Voraussetzung dafür, dass eine Privatschule überhaupt genehmigt werden kann.

    In der Vergangenheit hat die Schulbehörde allerdings nicht besonders engagiert darüber gewacht, dass diese Gesetzesbestimmung auch eingehalten wird. Schon 2004 stellte sich bei einer Erhebung heraus, dass elf Privatschulen ein zu hohes Schulgeld verlangten. Sie wurden aufgefordert, die Summen abzusenken. Doch regelmäßige Überprüfungen gibt es nicht, räumt der Senat in seiner Antwort ein. Die Behörde ist in der Vergangenheit erst tätig geworden, wenn es Beschwerden von Eltern gab.

    "Der Senat muss dafür sorgen, dass nach Recht und Gesetz gehandelt wird, das hat die alte Regierung versäumt", kritisiert SPD-Bildungsexperte Rabe. Er nennt es unverständlich, dass die damalige Behördenleitung nichts unternommen habe, obwohl der Gesetzesverstoß bekannt war. "Privatschulen dürfen nicht bewirken, dass eine wohlhabende Elite eigene Schulen bildet, während der Rest sehen kann, wie er glücklich wird", so Rabe. ........

    ......

    © Axel Springer AG 2013. Alle Rechte vorbehalten

    ENDE des AUSZUGES

  • Gibt es Chancengleichheit im Bildungssystem ? Z. B. Zwischen Schülern von staatlichen Schulen und privater Ersatzschulen in freier Trägerschaft. Freie Schulwahl ? Hamburg

    von RTG642, angelegt

    Bitte prüfen:

    A) Wird der Artikel 7 IV Satz 3 - Sonderungsverbot - des Grundgesetzes in Hamburg beachtet? - Ausreichend? Ich glaube nicht und habe die Auslegung kritisiert und die Schulbehörde um Anpassung gebeten.

    B) Ist ein gerechter Wettbewerb zwischen den Regel- und Privatschulen möglich? Ich glaube nicht, weil mit der Auslegung der Schulbehörde, den Privatschulen ein besseres Angebot möglich ist. Dies kann die Regelschulen + Regelschüler benachteiligen.

    1. AUSZUG Grundgesetz: Art 7 IV Satz 3: Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn ..... eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird.....:

    2. Wenn man davon ausgeht, dass die "Besitzverhältnisse der Eltern" durch das Pro-Kopf-Einkommen der Familien beeinflusst werden, dann müssten zur Einhaltung des Sonderungsverbotes diese Einkommen auch beachtet werden.

    3. Bei der Grundgesetz-Auslegung der Hamburger Schulbehörde erfolgt dies jedoch nicht ausreichend, weil keine Einkommensgrenzen beachtet werden. Zwar wird das erlaubte monatliche Schulgeld auf 200 Euro pro Kind begrenzt. Diese Grenze gilt jedoch Unabhängig vom Einkommen und Kinderanzahl. Als Ausgleich wird erwartet, dass der Freie Schulträger mind. 5 % Ermäßigungen oder Freiplätze gewährt. (Wenn diese 5 % beachtet werden, sind monatlich noch durchschnittliche 190 Euro Schulgeld pro Schüler, möglich.) + Zahlung f. Unterrichtsmaterial?. Wie viele Familien mit 2 Kindern können monatlich 400 Euro für die Schulbildung zahlen? (bzw. monatlich 600 € für 3 Kinder oder ..... ).

    1. Auslegung der Schulbehörde: Auszug aus der schriftlichen Auskunft der Schulbehörde am 20.11.2012: Auszug:
      „… an Ersatzschulen darf ein monatliches Schulgeld von höchstens 200 Euro pro Schülerin oder Schüler erhoben werden. Diese Schulgeldgrenze gilt pauschal – und damit unabhängig von dem verbleibenden Familieneinkommen – für jede Schülerin bzw. jeden Schüler einer Hamburger Ersatzschule. Dies gilt grundsätzlich auch für Familien mit mehreren Kindern an einer Ersatzschule. Als Korrektiv zu einer möglicherweise beginnenden Sonderung dient eine Verpflichtung des Schulträgers zur Vorhaltung von Freiplätzen. Hiernach muss ein Schulträger mindestens fünf Prozent Freiplätze oder adäquate Schulgeldermäßigungen anbieten, wenn er das höchst zulässige Schulgeld von 200 Euro erhebt.“ Ende

    Und weiter:

    Auszug: ... „… Nach der Drucksache 19/453 ….. berühren freiwillige Leistungen das Sonderungsverbot noch nicht. Sollte sich dagegen herausstellen, dass die Eltern nicht frei entscheiden können, ob sie einem Schulverein beitreten wollen oder nicht, würde der Vereinsbeitrag als verdecktes Schulgeld gewertet und die zuständige Behörde entsprechend tätig werden. Gleiches gilt im Grundsatz auch für zusätzliche verpflichtende Kosten für Unterrichtsmaterial jeder Art (zum Beispiel für Lehrbücher und Fotokopien).“

    Quelle schriftliche Information v. 20.11.2012.der Schulbehörde zur Auslegung des GG Art.7.)

    4. Die Schulbehörde begründet ihre Auslegung am 31.5.2013 mit Urteilen aus 1987 und Urteil aus 1994. und dem seitdem gestiegenen Verbraucherpreisindex.

    Werden Entscheidungen zum aktuellen Existenzminimum beachtet? Die Höchstgrenze von 200 Euro gilt seit ....? (die Höchstgrenze von 200 Euro wird von der Schulbehörde auch 2008 genannt.) Gab es in den Vorjahren Einschränkungen, weil der Verbraucherpreisindex damals niedriger war????

    5.

    Die politischen Äußerungen z.B. Artikel v. 15.9.2009 in "DIE WELT" Presseerklärung vom 23.06.2008 Ties Rabe (heute Schulsenator in Hamburg) Senatsanfragen von Ties Rabe

    und die aktuellen aktuelle Urteile kann ich mit der derzeitigen Auslegung der Hamburger Schulbehörde nicht vereinbaren.

    6. Link zu Kurzfassung des Urteils: z.B. v. 11.4.2013 VGH Ba-Wü , 9 S 233/12 [http://www.vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1284125/index.html?ROOT=1153033]

    Auszug: Siehe dort:" .... deren Höhe sich an den Vergleichskosten öffentlicher Schulen orientierte und davon je nach Klassenstufe zwischen rund 64 % bis 79 % der Kosten deckte ...." und "....Die Deckungslücken hätten durch ein verfassungsrechtlich zulässiges durchschnittliches monatliches Schulgeld/Schüler von 90 bis 95 Euro, das abhängig vom Einkommen der Eltern gestaffelt erhoben wird, gedeckt werden können...."

    (In Hamburg werden 85 % Finanzhilfe gezahlt und durchschnittlich 190 € sind erlaubt. Höchstens 200 € pro Kind.)

    7. Link zu Punkt 5 [http://www.welt.de/regionales/hamburg/article4543052/Behoerde-mahnt-13-Privatschulen-ab.html] BEHÖRDE MUSS PRIVATSCHULEN BESSER ÜBERPRÜFEN, Presseerklärung Ties Rabe v. 23.6.2008 [http://www.spd-fraktion-hamburg.de/no_cache/wir-ueber-uns/abgeordnete/hamburg/presseerklaerungen/h/119.html?tx_wfabgpresse_pi1%5Bpointer%5D=7&tx_wfabgpresse_pi1%5BshowUid%5D=5935]

    8 Wenn der Schulbehörde bekannt ist, dass Schulen zu hohe Schulgelder verlangen, warum wird sie nur aufgrund von Hinweisen der Eltern aktiv? Die Schulen informieren doch jährlich über ihre Schulgeldforderungen.. Siehe dazu auch Anfragen an den Hamburger Senat Drucksachen 19/453, 19/3981, 19/888 . Die Schulbehörde wird jährlich von den Schulträgern jährlich über die verlangten Schulgelder informiert!

    9.. Ich kritisiere daher, dass die Behörde ihre Auslegung nicht veröffentlicht hat. Den meisten Eltern wird nicht bekannt sein, das jederzeit erhebliche Beitragserhöhungen möglich sind, solange sie sich im Rahmen von durchschnittlich 190 Euro pro Kind befinden. Wenn die Schulträger zurzeit niedrigere Schulgelder verlangen, so geschieht das demnach unverbindlich!

    10. In den letzten 20 - 26 ist in Hamburg die Finanzhilfe auf 85 % gestiegen und daher die durch Elternbeiträge zu deckende Finanzierungslücke gesunken. Wann wird die Schulbehörde das erlaubte Schulgeld an die zu deckende Finanzierungslücke - zurzeit 15 % - anpassen?

    11. Ich bitte die Schulbehörde ihre Auslegung zu überprüfen. Ermessensentscheidungen der Schulbehörde und der den gewährte freie Gestaltungsrahmen sind - haben Grenzen, sobald damit ein Verstoß gegen Grundgesetz möglich wäre.

    Sie könnten zumindest z. B. z. B. zumindest berücksichtigen, welches vergleichbare Existenzminimum vergleichbar große Familien erhalten, aufgrund der staatlichen die staatliche Unterstützung erhalten. . (Regelbedarf für f. Lebensmittel ..., + übernommene Wohnkosten Hamburg + Bildungs-Teilhabe-Paket)

    12. Viele private Schulträgern betonen ihren Wunsch, dass keinem Kind , der Zugang zur Schule - aus finanziellen Gründen - erschwert werden soll. Welche Schulen veröffentlichen jedoch auch ihre Beitragstabellen, anhand der sich der obige Wunsch nachvollziehen lässt?

    Selbst wenn, sie wären zurzeit nur unverbindlich, da die Schulbehörde auch plötzliche wesentliche Erhöhungen zulässt, die evtl. eine Abmeldung der Schüler erforderlich machen würden.

    12. Dadurch liegen die finanziellen Mittel der Freien Schulen weit über den vergleichbaren Mitteln von Regelschulen. 100 % für Regelschulen abzgl. 85 % Finanzhilfe = Deckungslücke von 15 %. Diese 15 % liegen weit unter den monatlich möglichen 190 Euro pro Schüler.

    (Wenn monatlich 190 Euro pro Schüler der Deckungslücke von 15 % entsprächen, würde man vom einen Schülerkostensatz (100%) von ca. 16.000 Euro jährlich an staatlichen Schulen ausgehen.)

    13. Die soziale Schülerstruktur/Mischung ergibt sich durch die erlaubten Schulgeldforderungen und ist in der Regel nicht mit den umliegenden Schulen vergleichbar.

    Weil die Hamburger Schulbehörde den Freien Schulträgern für die Einrichtung der Ganztagsschule viel weniger finanziellen Mittel zur Verfügung stellt. Müssen Eltern an Privatschulen mit entsprechend höheren Kosten für die Ganztagsbetreuung + Mittagessen rechnen. Dies wird die finanzielle Sonderung fördern und sich auf Sozialstruktur auswirken.

    Die geplante kostenfreie Waldorfschule in Hamburg-Wilhelmsburg (dort ca. 75 % Schüler mit Migrationshintergrund) werden die "durchschnittliche Schülerstruktur an Hamburger Waldorfschulen" beeinflussen. Miteinander vergleichbar sind sie sicher nicht, - auch wegen der unterschiedlichen finanziellen Mittel.

    14.. Wenn weder Schülerstruktur noch finanzielle Mittel an staatlichen Schulen und Privatschulen vergleichbar sind, ist dadurch eine Benachteiligung der Schüler möglich.

    Welcher Leistungsvergleich der Schüler ist damit möglich? (Pisa). Evtl. bessere Leistungen von Privatschüler werden dann nicht nur mit der anderen Pädagogik möglich sein, sondern durch die finanziell bessere Ausstattung. .

    15. Wenn die Eltern für die Schulbildung der eigenen Kinder, auch künftig das höhere Unterrichtsangebot als an Regelschulen wünschen, ist das mit den bisherigen Zahlungen möglich, diese wären dann künftig nur freiwillig und tw. zu 100 % steuerlich absetzbar.

    16. Aufgrund der Pisa-Ergebnisse steigt das Interesse an privaten Schulen.

    Seit 2008: Entwicklung: Schüler (Anzahl und %) an Privatschulen in Hamburg ? Welche Summen spart die Stadt Hamburg dadurch? Wie hat sich der Schülerkostensatz an Hamburger Regelschulen verändert?

    Im Faktomat werden konkrete Aussagen von Politikern auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft: stimmt eine Behauptung oder stimmt sie nicht. Ihr Vorschlag enthält keine Faktenbehauptung eines einzelnen Politikers, die sich prüfen lässt, bzw. ist er zu unkonkret. Bitte formulieren Sie Ihren Vorschlag so um, dass klar ist, welche einzelne Aussage Sie auf wahr oder falsch hin untersuchen lassen wollen. Danach können wir Ihren Vorschlag für die Abstimmung über Faktenchecks berücksichtigen. Danke. Die Redaktion.

    <<<Antwort an Faktomat am 29.7.13: Ich behaupte ja, dass die Auslegung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das die Politiker sich an das Grundgesetz halten wollen, bedarf ja eigentlich keiner ausdrücklichen weiteren Versicherung, oder?

    Wahr oder unwahr - Fragen wären also:

    1. FRAGE: Ist es wahr, dass die Genehmigungs- und Kontrollverfahren nicht ausreichen, und - Behörden - obwohl Schulgeldverstöße bekannt sind - , nicht handeln? (a) Verstöße gegen die HAMBURGER AUSLEGUNG des Grundgesetzes (Sonderungsverbot) und - (siehe dazu Punkt: 3) b) bekannte Verstöße gegen das GRUNDGESETZ ART 7 IV Satz 3.

    Meiner Meinung nach hat b) VORRANG - siehe dazu Punkt 6, LInk zum Urteil v. 11.4.2013, Dazu muss aber geprüft werden, ob die AUSLEGUNG gegen das GRUNDGESETZ verstößt. Denn das darf sicher nicht sein. Dort endet doch sicher der gewährte Gestaltungsfreiraum der Behörden und Schulträger.

    1. FRAGE: Ist es wahr, dass besträchtliche Schulgelder akzeptiert werden, obwohl sogar durchschnittliche Familien diese Summen nicht aufbringen können..

    2. FRAGE: Ist es wahr, dass Klarheit über die zumutbaren Gebühren herrschen muss.?

    3. sicher ja, und besteht diese nun?

    (d.h. Klarheit über die erlaubten SG, nicht nur die gegenwärtig von den Schulträgern verlangten. Deren Mindertabellen (abgesehen von den pauschalen Geschwisterermäßigungen) sind meist auch nicht veröffentlicht.


    Prüft Faktomat, ob stimmt, was der Politiker sagt, oder ob die Aussage, die dahinter steckt, mit dem tatsächlichen Handeln zusammenpasst?

    Eigentlich haben sich nach den Pisa-Ergebnissen (Bildung hängt vom Elterneinkommen und von der Herkunft ab), viele Politiker aller Parteien dafür ausgesprochen, dass dies ein Missstand ist, der zu ändern sei.

    Wenn Sie jedoch eine konkrete Aussage benötigen: dann diese von Herrn Ties Rabe :

    Ties Rabe SPD, ´Aussage am 15.9.2009 s. Zeitung "DIE WELT" Behörde mahnt 13 Privatschulen ab

    (vollständiger Artikel siehe ganz .unten) : Zitatanfang:

    "Der Senat muss dafür sorgen, dass nach Recht und Gesetz gehandelt wird, das hat die alte Regierung versäumt", kritisiert SPD-Bildungsexperte Rabe. Er nennt es unverständlich, dass die damalige Behördenleitung nichts unternommen habe, obwohl der Gesetzesverstoß bekannt war. "Privatschulen dürfen nicht bewirken, dass eine wohlhabende Elite eigene Schulen bildet, während der Rest sehen kann, wie er glücklich wird", so Rabe..." Zitatende

    1. oder in der Presseerklärung vom 23.6.2008 (Ties Rabe ist heute Hamburger Schulsenator, in 2008 noch nicht.).


    Hier 3 Zitate (Quelle: Presseerklärung v. 23.6.2008):

    „Die bisherigen Genehmigungs- und Kontrollverfahren reichen nicht aus“, sagte Rabe.

    „Das Grundgesetz fordert niedrige Schulgebühren, damit es nicht zu einer Konzentration von Kindern aus wohlhabenden Familien auf Privatschulen kommt. Tatsächlich werden dort Schulgebühren in beträchtlicher Höhe akzeptiert, obwohl sogar durchschnittlich verdienende Familien diese Summen kaum aufbringen können.“ Eine vierköpfige Familie verfüge nach Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums durchschnittlich über knapp 3000 Euro netto pro Monat. Rabe: „Nach Abzug von Privatschulgeldern bliebe dann möglicherweise weniger als Hartz IV übrig.“

    Es muss Klarheit darüber herrschen, welche Gebührenhöhe aus Sicht der Schulbehörde akzeptabel ist und welche konkreten Anforderungen an die Bildungs- und Erziehungsziele der Privatschulen gestellt werden“, sagte der SPD-Schulpolitiker.

    Zu prüfen wäre, was sich geändert hat, seitdem Herr Rabe Schulsenator ist, bzw. ob seine Kritikpunkte immer noch stimmen.

    Auszug aus der Presseerklärung: Quelle: http://www.spd-fraktion-hamburg.de/no_cache/wir-ueber-uns/abgeordnete/hamburg/presseerklaerungen/h/119.html?tx_wfabgpresse_pi1%5Bpointer%5D=7&tx_wfabgpresse_pi1%5BshowUid%5D=5935


    Vollständiger Aritkel:

    BEHÖRDE MUSS PRIVATSCHULEN BESSER ÜBERPRÜFEN

    « Presseerklärungen

    Montag, 23.06.2008

    Anteil der Schüler an Schulen privater Träger steigt SPD-Schulexperte Ties Rabe hat Genehmigungspraxis und Kontrolle der Privatschulen durch die Hamburger Schulbehörde kritisiert. „Die bisherigen Genehmigungs- und Kontrollverfahren reichen nicht aus“, sagte Rabe. Er verwies auf die Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage. Rabe bemängelte vor allem, dass Privatschulen ihr Schulangebot nach der Genehmigung durchdie Behörde erheblich verändern können - ohne dass die Behörde erneut prüft.

    .... ...

    Rabe forderte, die Genehmigungs- und Kontrollverfahren angesichts dieser Entwicklung zu verändern. „Das Grundgesetz fordert niedrige Schulgebühren, damit es nicht zu einer Konzentration von Kindern aus wohlhabenden Familien auf Privatschulen kommt. Tatsächlich werden dort Schulgebühren in beträchtlicher Höhe akzeptiert, obwohl sogar durchschnittlich verdienende Familien diese Summen kaum aufbringen können.“ Eine vierköpfige Familie verfüge nach Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums durchschnittlich über knapp 3000 Euro netto pro Monat. Rabe: „Nach Abzug von Privatschulgeldern bliebe dann möglicherweise weniger als Hartz IV übrig.“ Darüber hinaus könnten Schulen die Gebühren nachträglich erhöhen oder zusätzliche Elternbeiträge für Schulvereine verlangen - ohne dass die Behörde dies prüfe.

    .....

    Ende des Auszuges der Presserklärung vom 23.6.2008. http://www.spd-fraktion-hamburg.de/


    wegen Platzmangel hier nur ein Teil und der LINK zum Artikel:

    http://www.welt.de/regionales/hamburg/article4543052/Behoerde-mahnt-13-Privatschulen-ab.html

    15.09.09 Zu viel Schulgeld Behörde mahnt 13 Privatschulen ab .....

    Die Schulbehörde geht gegen eine Reihe von Hamburger Privatschulen vor, weil diese ein zu hohes Schulgeld verlangen. So haben insgesamt 13 Schulen in freier Trägerschaft in den vergangenen Tagen Post von der Behörde bekommen. Sie verstoßen gegen das gesetzlich verankerte Sonderungsverbot, das verhindern soll, dass ein Teil der Kinder aus Finanzgründen vom Besuch der Schulen ausgeschlossen wird. Abgeleitet von einem Spruch des Bundesverfassungsgerichts, gelten dabei 200 Euro monatlich als Höchstgrenze. Doch 13 Hamburger Schulen verlangen eine höhere Summe. Dazu zählen die Brecht-Schulen, das Jenisch-Gymnasium, die Ganztagsrealschule und die Höhere Handelsschule St. Georg, die Rudolf-Steiner-Schule Harburg, die Joseph-Carlebach-Schule der Jüdischen Gemeinde, die Technischen Fachschulen Heinze sowie die Lola-Rogge-Schule, wie der Senat in Beantwortung einer Anfrage des SPD-Abgeordneten Ties Rabe erklärt.

    Die Schulbehörde hat die betreffenden Schulträger nun schriftlich aufgefordert, das Schulgeld zum Schuljahresbeginn 2010 zu senken und einen angepassten Wirtschafts- und Finanzplan vorzulegen. Andernfalls, so droht die Behörde, werde ihnen die staatliche Genehmigung entzogen. "Das Sonderungsverbot muss eingehalten werden, damit es kein soziales Ungleichgewicht gibt", begründet Behördensprecherin Brigitte Köhnlein die Initiative. Es wäre verfassungswidrig, wenn durch die Höhe des Schulgeldes ein Teil der Schüler vom Schulbesuch ausgeschlossen würde. Privatschulen müssen einer Ausgrenzung zudem durch Stipendien und finanzielle Nachlässe entgegenwirken. Die Einhaltung des Sonderungsverbots ist eine Voraussetzung dafür, dass eine Privatschule überhaupt genehmigt werden kann.

    In der Vergangenheit hat die Schulbehörde allerdings nicht besonders engagiert darüber gewacht, dass diese Gesetzesbestimmung auch eingehalten wird. Schon 2004 stellte sich bei einer Erhebung heraus, dass elf Privatschulen ein zu hohes Schulgeld verlangten. Sie wurden aufgefordert, die Summen abzusenken. Doch regelmäßige Überprüfungen gibt es nicht, räumt der Senat in seiner Antwort ein. Die Behörde ist in der Vergangenheit erst tätig geworden, wenn es Beschwerden von Eltern gab.

    "Der Senat muss dafür sorgen, dass nach Recht und Gesetz gehandelt wird, das hat die alte Regierung versäumt", kritisiert SPD-Bildungsexperte Rabe. Er nennt es unverständlich, dass die damalige Behördenleitung nichts unternommen habe, obwohl der Gesetzesverstoß bekannt war. "Privatschulen dürfen nicht bewirken, dass eine wohlhabende Elite eigene Schulen bildet, während der Rest sehen kann, wie er glücklich wird", so Rabe. ........

    ......

    © Axel Springer AG 2013. Alle Rechte vorbehalten


  • Gibt es Chancengleichheit im Bildungssystem ? Z. B. Zwischen Schülern von staatlichen Schulen und privater Ersatzschulen in freier Trägerschaft. Freie Schulwahl ? Hamburg

    von MartinKotynek Redaktion , angelegt

    Bitte prüfen:

    A) Wird der Artikel 7 IV Satz 3 - Sonderungsverbot - des Grundgesetzes in Hamburg beachtet? - Ausreichend? Ich glaube nicht und habe die Auslegung kritisiert und die Schulbehörde um Anpassung gebeten.

    B) Ist ein gerechter Wettbewerb zwischen den Regel- und Privatschulen möglich? Ich glaube nicht, weil mit der Auslegung der Schulbehörde, den Privatschulen ein besseres Angebot möglich ist. Dies kann die Regelschulen + Regelschüler benachteiligen.

    1. AUSZUG Grundgesetz: Art 7 IV Satz 3: Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn ..... eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird.....:

    2. Wenn man davon ausgeht, dass die "Besitzverhältnisse der Eltern" durch das Pro-Kopf-Einkommen der Familien beeinflusst werden, dann müssten zur Einhaltung des Sonderungsverbotes diese Einkommen auch beachtet werden. 3. Bei der Grundgesetz-Auslegung der Hamburger Schulbehörde erfolgt dies jedoch nicht ausreichend, weil keine Einkommensgrenzen beachtet werden. Zwar wird das erlaubte monatliche Schulgeld auf 200 Euro pro Kind begrenzt. Diese Grenze gilt jedoch Unabhängig vom Einkommen und Kinderanzahl. Als Ausgleich wird erwartet, dass der Freie Schulträger 5 % Ermäßigungen oder Freiplätze gewährt. (Wenn diese 5 % beachtet werden, sind monatlich noch durchschnittliche 190 Euro Schulgeld pro Schüler, möglich.) Wie viele Familien mit 2 Kindern können monatlich 400 Euro für die Schulbildung zahlen? (bzw. monatlich 600 € für 3 Kinder oder ..... ).

    1. Auslegung der Schulbehörde: Auszug aus der schriftlichen Auskunft der Schulbehörde am 20.11.2012: Auszug:
      „… an Ersatzschulen darf ein monatliches Schulgeld von höchstens 200 Euro pro Schülerin oder Schüler erhoben werden. Diese Schulgeldgrenze gilt pauschal – und damit unabhängig von dem verbleibenden Familieneinkommen – für jede Schülerin bzw. jeden Schüler einer Hamburger Ersatzschule. Dies gilt grundsätzlich auch für Familien mit mehreren Kindern an einer Ersatzschule. Als Korrektiv zu einer möglicherweise beginnenden Sonderung dient eine Verpflichtung des Schulträgers zur Vorhaltung von Freiplätzen. Hiernach muss ein Schulträger mindestens fünf Prozent Freiplätze oder adäquate Schulgeldermäßigungen anbieten, wenn er das höchst zulässige Schulgeld von 200 Euro erhebt.“ Ende

    Und weiter:

    Auszug: ... „… Nach der Drucksache 19/453 ….. berühren freiwillige Leistungen das Sonderungsverbot noch nicht. Sollte sich dagegen herausstellen, dass die Eltern nicht frei entscheiden können, ob sie einem Schulverein beitreten wollen oder nicht, würde der Vereinsbeitrag als verdecktes Schulgeld gewertet und die zuständige Behörde entsprechend tätig werden. Gleiches gilt im Grundsatz auch für zusätzliche verpflichtende Kosten für Unterrichtsmaterial jeder Art (zum Beispiel für Lehrbücher und Fotokopien).“

    Quelle schriftliche Information v. 20.11.2012.der Schulbehörde zur Auslegung des GG Art.7.)

    4. Die Schulbehörde begründet ihre Auslegung mit Urteilen aus 1987 und Urteil aus 1994. und dem seitdem gestiegenen Verbraucherpreisindex.

    Werden Entscheidungen zum aktuellen Existenzminimum beachtet?

    5.

    Die politischen Äußerungen z.B. Artikel v. 15.9.2009 in "DIE WELT" Presseerklärung vom 23.06.2008 Ties Rabe (heute Schulsenator in Hamburg) Senatsanfragen von Ties Rabe

    und die aktuelle Urteile kann ich mit der derzeitigen Auslegung der Hamburger Schulbehörde nicht vereinbaren.

    6. Link zu Kurzfassung des Urteils: z.B. v. 11.4.2013 VGH Ba-Wü , 9 S 233/12 [http://www.vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1284125/index.html?ROOT=1153033]

    Auszug: Siehe dort:" .... deren Höhe sich an den Vergleichskosten öffentlicher Schulen orientierte und davon je nach Klassenstufe zwischen rund 64 % bis 79 % der Kosten deckte ...." und "....Die Deckungslücken hätten durch ein verfassungsrechtlich zulässiges durchschnittliches monatliches Schulgeld/Schüler von 90 bis 95 Euro, das abhängig vom Einkommen der Eltern gestaffelt erhoben wird, gedeckt werden können...."

    7. Link zu Punkt 5 [http://www.welt.de/regionales/hamburg/article4543052/Behoerde-mahnt-13-Privatschulen-ab.html] BEHÖRDE MUSS PRIVATSCHULEN BESSER ÜBERPRÜFEN, Presseerklärung Ties Rabe v. 23.6.2008 [http://www.spd-fraktion-hamburg.de/no_cache/wir-ueber-uns/abgeordnete/hamburg/presseerklaerungen/h/119.html?tx_wfabgpresse_pi1%5Bpointer%5D=7&tx_wfabgpresse_pi1%5BshowUid%5D=5935]

    8 Wenn der Schulbehörde bekannt ist, dass Schulen zu hohe Schulgelder verlangen, warum wird sie nur aufgrund von Hinweisen der Eltern aktiv? Die Schulen informieren doch jährlich über ihre Schulgeldforderungen.. Siehe auch Anfragen an den Hamburger Senat Drucksachen 19/453, 19/3981, 19/888 .

    9.. Ich kritisiere daher, dass die Behörde ihre Auslegung nicht veröffentlicht hat. Den meisten Eltern wird nicht bekannt sein, das jederzeit erhebliche Beitragserhöhungen möglich sind, solange sie sich im Rahmen von durchschnittlich 190 Euro pro Kind befinden.

    10. In den letzten 20 - 26 ist in Hamburg die Finanzhilfe auf 85 % gestiegen und daher die durch Elternbeiträge zu deckende Finanzierungslücke gesunken. Wann wird die Schulbehörde das erlaubte Schulgeld an die zu deckende Finanzierungslücke - zurzeit 15 % - anpassen?

    11. Ich bitte die Schulbehörde ihre Auslegung zu überprüfen. Ermessensentscheidungen der Schulbehörde und der den gewährte freie Gestaltungsrahmen sind - haben Grenzen, sobald damit ein Verstoß gegen Grundgesetz möglich wäre.

    Sie könnten z. B. zumindest berücksichtigen, welches vergleichbare Existenzminimum vergleichbar große Familien erhalten, die staatliche Unterstützung erhalten. . (Regelbedarf f. Lebensmittel ..., + übernommene Wohnkosten + Bildungs-Teilhabe-Paket)

    12. Viele private Schulträgern betonen ihren Wunsch, dass keinem Kind , der Zugang zur Schule - aus finanziellen Gründen - erschwert werden soll. Welche Schulen veröffentlichen jedoch auch ihre Beitragstabellen, anhand der sich der obige Wunsch nachvollziehen lässt?

    Selbst wenn, sie wären zurzeit nur unverbindlich, da die Schulbehörde auch plötzliche wesentliche Erhöhungen zulässt, die evtl. eine Abmeldung der Schüler erforderlich machen würden.

    12. Dadurch liegen die finanziellen Mittel der Freien Schulen weit über den vergleichbaren Mitteln von Regelschulen. 100 % für Regelschulen abzgl. 85 % Finanzhilfe = Deckungslücke von 15 %. Diese 15 % liegen weit unter den monatlich möglichen 190 Euro pro Schüler.

    (Wenn monatlich 190 Euro pro Schüler der Deckungslücke von 15 % entsprächen, würde man vom einen Schülerkostensatz (100%) von ca. 16.000 Euro jährlich an staatlichen Schulen ausgehen.)

    13. Die soziale Schülerstruktur/Mischung ergibt sich durch die erlaubten Schulgeldforderungen und ist in der Regel nicht mit den umliegenden Schulen vergleichbar.

    14.. Wenn weder Schülerstruktur noch finanzielle Mittel an staatlichen Schulen und Privatschulen vergleichbar sind, ist dadurch eine Benachteiligung der Schüler möglich.

    Welcher Leistungsvergleich der Schüler ist damit möglich? (Pisa). Evtl. bessere Leistungen von Privatschüler werden dann nicht nur mit der anderen Pädagogik möglich sein, sondern durch die finanziell bessere Ausstattung. .

    15. Wenn die Eltern für die Schulbildung der eigenen Kinder, auch künftig das höhere Unterrichtsangebot als an Regelschulen wünschen, ist das mit den bisherigen Zahlungen möglich, diese wären dann künftig nur freiwillig und tw. zu 100 % steuerlich absetzbar.

    16. Aufgrund der Pisa-Ergebnisse steigt das Interesse an privaten Schulen.

    Seit 2008: Entwicklung: Schüler (Anzahl und %) an Privatschulen in Hamburg ? Welche Summen spart die Stadt Hamburg dadurch? Wie hat sich der Schülerkostensatz an Hamburger Regelschulen verändert?

    Im Faktomat werden konkrete Aussagen von Politikern auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft: stimmt eine Behauptung oder stimmt sie nicht. Ihr Vorschlag enthält keine Faktenbehauptung eines einzelnen Politikers, die sich prüfen lässt, bzw. ist er zu unkonkret. Bitte formulieren Sie Ihren Vorschlag so um, dass klar ist, welche einzelne Aussage Sie auf wahr oder falsch hin untersuchen lassen wollen. Danach können wir Ihren Vorschlag für die Abstimmung über Faktenchecks berücksichtigen. Danke. Die Redaktion.

  • Gibt es Chancengleichheit im Bildungssystem ? Z. B. Zwischen Schülern von staatlichen Schulen und privater Ersatzschulen in freier Trägerschaft. Freie Schulwahl ? Hamburg

    von RTG642, angelegt

    Bitte Pitte prüfen:

    A) Wird der Artikel 7 IV Satz 3 - Sonderungsverbot - des Grundgesetzes in Hamburg beachtet? - Ausreichend? Ich glaube nicht und habe die Auslegung kritisiert und die Schulbehörde um Anpassung gebeten.

    B) Ist ein gerechter Wettbewerb zwischen den Regel- und Privatschulen möglich? Ich glaube nicht, weil mit der Auslegung der Schulbehörde, den Privatschulen ein besseres Angebot möglich ist. Dies kann die Regelschulen + Regelschüler benachteiligen.

    1. AUSZUG Grundgesetz: Art 7 IV Satz 3: Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn ..... eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird.....:

    2. Wenn man davon ausgeht, dass die "Besitzverhältnisse der Eltern" durch das Pro-Kopf-Einkommen der Familien beeinflusst werden, dann müssten zur Einhaltung des Sonderungsverbotes diese Einkommen auch beachtet werden. 3. Bei der Grundgesetz-Auslegung der Hamburger Schulbehörde erfolgt dies jedoch nicht ausreichend, weil keine Einkommensgrenzen beachtet werden. Zwar wird das erlaubte monatliche Schulgeld auf 200 Euro pro Kind begrenzt. Diese Grenze gilt jedoch Unabhängig vom Einkommen und Kinderanzahl. Als Ausgleich wird erwartet, dass der Freie Schulträger 5 % Ermäßigungen oder Freiplätze gewährt. (Wenn diese 5 % beachtet werden, sind monatlich noch durchschnittliche 190 Euro Schulgeld pro Schüler, möglich.) Wie viele Familien mit 2 Kindern können monatlich 400 Euro für die Schulbildung zahlen? (bzw. monatlich 600 € für 3 Kinder oder ..... ).

    1. Auslegung der Schulbehörde: Auszug aus der schriftlichen Auskunft der Schulbehörde am 20.11.2012: Auszug:
      „… an Ersatzschulen darf ein monatliches Schulgeld von höchstens 200 Euro pro Schülerin oder Schüler erhoben werden. Diese Schulgeldgrenze gilt pauschal – und damit unabhängig von dem verbleibenden Familieneinkommen – für jede Schülerin bzw. jeden Schüler einer Hamburger Ersatzschule. Dies gilt grundsätzlich auch für Familien mit mehreren Kindern an einer Ersatzschule. Als Korrektiv zu einer möglicherweise beginnenden Sonderung dient eine Verpflichtung des Schulträgers zur Vorhaltung von Freiplätzen. Hiernach muss ein Schulträger mindestens fünf Prozent Freiplätze oder adäquate Schulgeldermäßigungen anbieten, wenn er das höchst zulässige Schulgeld von 200 Euro erhebt.“ Ende

    Und weiter:

    Auszug: ... „… Nach der Drucksache 19/453 ….. berühren freiwillige Leistungen das Sonderungsverbot noch nicht. Sollte sich dagegen herausstellen, dass die Eltern nicht frei entscheiden können, ob sie einem Schulverein beitreten wollen oder nicht, würde der Vereinsbeitrag als verdecktes Schulgeld gewertet und die zuständige Behörde entsprechend tätig werden. Gleiches gilt im Grundsatz auch für zusätzliche verpflichtende Kosten für Unterrichtsmaterial jeder Art (zum Beispiel für Lehrbücher und Fotokopien).“

    Quelle schriftliche Information v. 20.11.2012.der Schulbehörde zur Auslegung des GG Art.7.)

    4. Die Schulbehörde begründet ihre Auslegung mit Urteilen aus 1987 und Urteil aus 1994. und dem seitdem gestiegenen Verbraucherpreisindex.

    Werden Entscheidungen zum aktuellen Existenzminimum beachtet?

    5.

    Die politischen Äußerungen z.B. Artikel v. 15.9.2009 in "DIE WELT" Presseerklärung vom 23.06.2008 Ties Rabe (heute Schulsenator in Hamburg) Senatsanfragen von Ties Rabe

    und die aktuelle Urteile kann ich mit der derzeitigen Auslegung der Hamburger Schulbehörde nicht vereinbaren.

    6. Link zu Kurzfassung des Urteils: z.B. v. 11.4.2013 VGH Ba-Wü , 9 S 233/12 [http://www.vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1284125/index.html?ROOT=1153033]

    Auszug: Siehe dort:" .... deren Höhe sich an den Vergleichskosten öffentlicher Schulen orientierte und davon je nach Klassenstufe zwischen rund 64 % bis 79 % der Kosten deckte ...." und "....Die Deckungslücken hätten durch ein verfassungsrechtlich zulässiges durchschnittliches monatliches Schulgeld/Schüler von 90 bis 95 Euro, das abhängig vom Einkommen der Eltern gestaffelt erhoben wird, gedeckt werden können...."

    7. Link zu Punkt 5 [http://www.welt.de/regionales/hamburg/article4543052/Behoerde-mahnt-13-Privatschulen-ab.html] BEHÖRDE MUSS PRIVATSCHULEN BESSER ÜBERPRÜFEN, Presseerklärung Ties Rabe v. 23.6.2008 [http://www.spd-fraktion-hamburg.de/no_cache/wir-ueber-uns/abgeordnete/hamburg/presseerklaerungen/h/119.html?tx_wfabgpresse_pi1%5Bpointer%5D=7&tx_wfabgpresse_pi1%5BshowUid%5D=5935]

    8 Wenn der Schulbehörde bekannt ist, dass Schulen zu hohe Schulgelder verlangen, warum wird sie nur aufgrund von Hinweisen der Eltern aktiv? Die Schulen informieren doch jährlich über ihre Schulgeldforderungen.. Siehe auch Anfragen an den Hamburger Senat Drucksachen 19/453, 19/3981, 19/888 .

    9.. Ich kritisiere daher, dass die Behörde ihre Auslegung nicht veröffentlicht hat. Den meisten Eltern wird nicht bekannt sein, das jederzeit erhebliche Beitragserhöhungen möglich sind, solange sie sich im Rahmen von durchschnittlich 190 Euro pro Kind befinden.

    10. In den letzten 20 - 26 ist in Hamburg die Finanzhilfe auf 85 % gestiegen und daher die durch Elternbeiträge zu deckende Finanzierungslücke gesunken. Wann wird die Schulbehörde das erlaubte Schulgeld an die zu deckende Finanzierungslücke - zurzeit 15 % - anpassen?

    11. Ich bitte die Schulbehörde ihre Auslegung zu überprüfen. Ermessensentscheidungen der Schulbehörde und der den gewährte freie Gestaltungsrahmen sind - haben Grenzen, sobald damit ein Verstoß gegen Grundgesetz möglich wäre.

    Sie könnten z. B. zumindest berücksichtigen, welches vergleichbare Existenzminimum vergleichbar große Familien erhalten, die staatliche Unterstützung erhalten. . (Regelbedarf f. Lebensmittel ..., + übernommene Wohnkosten + Bildungs-Teilhabe-Paket)

    12. Viele private Schulträgern betonen ihren Wunsch, dass keinem Kind , der Zugang zur Schule - aus finanziellen Gründen - erschwert werden soll. Welche Schulen veröffentlichen jedoch auch ihre Beitragstabellen, anhand der sich der obige Wunsch nachvollziehen lässt?

    Selbst wenn, sie wären zurzeit nur unverbindlich, da die Schulbehörde auch plötzliche wesentliche Erhöhungen zulässt, die evtl. eine Abmeldung der Schüler erforderlich machen würden.

    12. Dadurch liegen die finanziellen Mittel der Freien Schulen weit über den vergleichbaren Mitteln von Regelschulen. 100 % für Regelschulen abzgl. 85 % Finanzhilfe = Deckungslücke von 15 %. Diese 15 % liegen weit unter den monatlich möglichen 190 Euro pro Schüler.

    (Wenn monatlich 190 Euro pro Schüler der Deckungslücke von 15 % entsprächen, würde man vom einen Schülerkostensatz (100%) von ca. 16.000 Euro jährlich an staatlichen Schulen ausgehen.)

    13. Die soziale Schülerstruktur/Mischung ergibt sich durch die erlaubten Schulgeldforderungen und ist in der Regel nicht mit den umliegenden Schulen vergleichbar.

    14.. Wenn weder Schülerstruktur noch finanzielle Mittel an staatlichen Schulen und Privatschulen vergleichbar sind, ist dadurch eine Benachteiligung der Schüler möglich.

    Welcher Leistungsvergleich der Schüler ist damit möglich? (Pisa). Evtl. bessere Leistungen von Privatschüler werden dann nicht nur mit der anderen Pädagogik möglich sein, sondern durch die finanziell bessere Ausstattung. .

    15. Wenn die Eltern für die Schulbildung der eigenen Kinder, auch künftig das höhere Unterrichtsangebot als an Regelschulen wünschen, ist das mit den bisherigen Zahlungen möglich, diese wären dann künftig nur freiwillig und tw. zu 100 % steuerlich absetzbar.

    16. Aufgrund der Pisa-Ergebnisse steigt das Interesse an privaten Schulen.

    Seit 2008: Entwicklung: Schüler (Anzahl und %) an Privatschulen in Hamburg ? Welche Summen spart die Stadt Hamburg dadurch? Wie hat sich der Schülerkostensatz an Hamburger Regelschulen verändert?

  • Gibt es Chancengleichheit im Bildungssystem ? Z. B. Zwischen Schülern von staatlichen Schulen und privater Ersatzschulen in freier Trägerschaft. Freie Schulwahl ? Hamburg Hamburg.

    von RTG642, angelegt

    Pitte prüfen:

    A) Wird der Artikel 7 IV Satz 3 - Sonderungsverbot - des Grundgesetzes in Hamburg beachtet? - Ausreichend? Ich glaube nicht und habe die Auslegung kritisiert und die Schulbehörde um Anpassung gebeten.

    B) Ist ein gerechter Wettbewerb zwischen den Regel- und Privatschulen möglich? Ich glaube nicht, weil mit der Auslegung der Schulbehörde, den Privatschulen ein besseres Angebot möglich ist. Dies kann die Regelschulen + Regelschüler benachteiligen.

    1. AUSZUG Grundgesetz: Art 7 IV Satz 3: Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn ..... eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird.....:

    2. Wenn man davon ausgeht, dass die "Besitzverhältnisse der Eltern" durch das Pro-Kopf-Einkommen der Familien beeinflusst werden, dann müssten zur Einhaltung des Sonderungsverbotes diese Einkommen auch beachtet werden. 3. Bei der Grundgesetz-Auslegung der Hamburger Schulbehörde erfolgt dies jedoch nicht ausreichend, weil keine Einkommensgrenzen beachtet werden. Zwar wird das erlaubte monatliche Schulgeld auf 200 Euro pro Kind begrenzt. Diese Grenze gilt jedoch Unabhängig vom Einkommen und Kinderanzahl. Als Ausgleich wird erwartet, dass der Freie Schulträger 5 % Ermäßigungen oder Freiplätze gewährt. (Wenn diese 5 % beachtet werden, sind monatlich noch durchschnittliche 190 Euro Schulgeld pro Schüler, möglich.) Wie viele Familien mit 2 Kindern können monatlich 400 Euro für die Schulbildung zahlen? (bzw. monatlich 600 € für 3 Kinder oder ..... ).

    1. Auslegung der Schulbehörde: Auszug aus der schriftlichen Auskunft der Schulbehörde am 20.11.2012: Auszug:
      „… an Ersatzschulen darf ein monatliches Schulgeld von höchstens 200 Euro pro Schülerin oder Schüler erhoben werden. Diese Schulgeldgrenze gilt pauschal – und damit unabhängig von dem verbleibenden Familieneinkommen – für jede Schülerin bzw. jeden Schüler einer Hamburger Ersatzschule. Dies gilt grundsätzlich auch für Familien mit mehreren Kindern an einer Ersatzschule. Als Korrektiv zu einer möglicherweise beginnenden Sonderung dient eine Verpflichtung des Schulträgers zur Vorhaltung von Freiplätzen. Hiernach muss ein Schulträger mindestens fünf Prozent Freiplätze oder adäquate Schulgeldermäßigungen anbieten, wenn er das höchst zulässige Schulgeld von 200 Euro erhebt.“ Ende

    Und weiter:

    Auszug: ... „… Nach der Drucksache 19/453 ….. berühren freiwillige Leistungen das Sonderungsverbot noch nicht. Sollte sich dagegen herausstellen, dass die Eltern nicht frei entscheiden können, ob sie einem Schulverein beitreten wollen oder nicht, würde der Vereinsbeitrag als verdecktes Schulgeld gewertet und die zuständige Behörde entsprechend tätig werden. Gleiches gilt im Grundsatz auch für zusätzliche verpflichtende Kosten für Unterrichtsmaterial jeder Art (zum Beispiel für Lehrbücher und Fotokopien).“

    Quelle schriftliche Information v. 20.11.2012.der Schulbehörde zur Auslegung des GG Art.7.)

    4. Die Schulbehörde begründet ihre Auslegung mit Urteilen aus 1987 und Urteil aus 1994. und dem seitdem gestiegenen Verbraucherpreisindex.

    Werden Entscheidungen zum aktuellen Existenzminimum beachtet?

    5.

    Die politischen Äußerungen z.B. Artikel v. 15.9.2009 in "DIE WELT" Presseerklärung vom 23.06.2008 Ties Rabe (heute Schulsenator in Hamburg) Senatsanfragen von Ties Rabe

    und die aktuelle Urteile kann ich mit der derzeitigen Auslegung der Hamburger Schulbehörde nicht vereinbaren.

    6. Link zu Kurzfassung des Urteils: z.B. v. 11.4.2013 VGH Ba-Wü , 9 S 233/12 [http://www.vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1284125/index.html?ROOT=1153033]

    Auszug: Siehe dort:" .... deren Höhe sich an den Vergleichskosten öffentlicher Schulen orientierte und davon je nach Klassenstufe zwischen rund 64 % bis 79 % der Kosten deckte ...." und "....Die Deckungslücken hätten durch ein verfassungsrechtlich zulässiges durchschnittliches monatliches Schulgeld/Schüler von 90 bis 95 Euro, das abhängig vom Einkommen der Eltern gestaffelt erhoben wird, gedeckt werden können...."

    7. Link zu Punkt 5 [http://www.welt.de/regionales/hamburg/article4543052/Behoerde-mahnt-13-Privatschulen-ab.html] BEHÖRDE MUSS PRIVATSCHULEN BESSER ÜBERPRÜFEN, Presseerklärung Ties Rabe v. 23.6.2008 [http://www.spd-fraktion-hamburg.de/no_cache/wir-ueber-uns/abgeordnete/hamburg/presseerklaerungen/h/119.html?tx_wfabgpresse_pi1%5Bpointer%5D=7&tx_wfabgpresse_pi1%5BshowUid%5D=5935]

    8 Wenn der Schulbehörde bekannt ist, dass Schulen zu hohe Schulgelder verlangen, warum wird sie nur aufgrund von Hinweisen der Eltern aktiv? Die Schulen informieren doch jährlich über ihre Schulgeldforderungen.. Siehe auch Anfragen an den Hamburger Senat Drucksachen 19/453, 19/3981, 19/888 .

    9.. Ich kritisiere daher, dass die Behörde ihre Auslegung nicht veröffentlicht hat. Den meisten Eltern wird nicht bekannt sein, das jederzeit erhebliche Beitragserhöhungen möglich sind, solange sie sich im Rahmen von durchschnittlich 190 Euro pro Kind befinden.

    10. In den letzten 20 - 26 ist in Hamburg die Finanzhilfe auf 85 % gestiegen und daher die durch Elternbeiträge zu deckende Finanzierungslücke gesunken. Wann wird die Schulbehörde das erlaubte Schulgeld an die zu deckende Finanzierungslücke - zurzeit 15 % - anpassen?

    11. Ich bitte die Schulbehörde ihre Auslegung zu überprüfen. Ermessensentscheidungen der Schulbehörde und der den gewährte freie Gestaltungsrahmen sind - haben Grenzen, sobald damit ein Verstoß gegen Grundgesetz möglich wäre.

    Sie könnten z. B. zumindest berücksichtigen, welches vergleichbare Existenzminimum vergleichbar große Familien erhalten, die staatliche Unterstützung erhalten. . (Regelbedarf f. Lebensmittel ..., + übernommene Wohnkosten + Bildungs-Teilhabe-Paket)

    12. Viele private Schulträgern betonen ihren Wunsch, dass keinem Kind , der Zugang zur Schule - aus finanziellen Gründen - erschwert werden soll. Welche Schulen veröffentlichen jedoch auch ihre Beitragstabellen, anhand der sich der obige Wunsch nachvollziehen lässt?

    Selbst wenn, sie wären zurzeit nur unverbindlich, da die Schulbehörde auch plötzliche wesentliche Erhöhungen zulässt, die evtl. eine Abmeldung der Schüler erforderlich machen würden.

    12. Dadurch liegen die finanziellen Mittel der Freien Schulen weit über den vergleichbaren Mitteln von Regelschulen. 100 % für Regelschulen abzgl. 85 % Finanzhilfe = Deckungslücke von 15 %. Diese 15 % liegen weit unter den monatlich möglichen 190 Euro pro Schüler.

    (Wenn monatlich 190 Euro pro Schüler der Deckungslücke von 15 % entsprächen, würde man vom einen Schülerkostensatz (100%) von ca. 16.000 Euro jährlich an staatlichen Schulen ausgehen.)

    13. Die soziale Schülerstruktur/Mischung ergibt sich durch die erlaubten Schulgeldforderungen und ist in der Regel nicht mit den umliegenden Schulen vergleichbar.

    14.. Wenn weder Schülerstruktur noch finanzielle Mittel an staatlichen Schulen und Privatschulen vergleichbar sind, ist dadurch eine Benachteiligung der Schüler möglich.

    Welcher Leistungsvergleich der Schüler ist damit möglich? (Pisa). Evtl. bessere Leistungen von Privatschüler werden dann nicht nur mit der anderen Pädagogik möglich sein, sondern durch die finanziell bessere Ausstattung. .

    15. Wenn die Eltern für die Schulbildung der eigenen Kinder, auch künftig das höhere Unterrichtsangebot als an Regelschulen wünschen, ist das mit den bisherigen Zahlungen möglich, diese wären dann künftig nur freiwillig und tw. zu 100 % steuerlich absetzbar.

    16. Aufgrund der Pisa-Ergebnisse steigt das Interesse an privaten Schulen.

    Seit 2008: Entwicklung: Schüler (Anzahl und %) an Privatschulen in Hamburg ? Welche Summen spart die Stadt Hamburg dadurch? Wie hat sich der Schülerkostensatz an Hamburger Regelschulen verändert?

  • Gibt es Chancengleichheit im Bildungssystem ? Z. B. Zwischen Schülern Freie Schulwahl ? Z. B. für Schüler von staatlichen Schulen und privater Ersatzschulen in freier Trägerschaft. Freie Schulwahl ? Hamburg. Trägerschaft, Hamburg

    von RTG642, angelegt

    Pitte prüfen:

    A) Wird der Artikel 7 IV Satz 3 - Sonderungsverbot - des Grundgesetzes in Hamburg beachtet? - Ausreichend? Ich glaube nicht und habe die Auslegung kritisiert und die Schulbehörde um Anpassung gebeten.

    B) Ist ein gerechter Wettbewerb zwischen den Regel- und Privatschulen möglich? Ich glaube nicht, weil mit der Auslegung der Schulbehörde, den Privatschulen ein besseres Angebot möglich ist. Dies kann die Regelschulen + Regelschüler benachteiligen.

    1. AUSZUG Grundgesetz: Art 7 IV Satz 3: Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn ..... eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird.....:

    2. Wenn man davon ausgeht, dass die "Besitzverhältnisse der Eltern" durch das Pro-Kopf-Einkommen der Familien beeinflusst werden, dann müssten zur Einhaltung des Sonderungsverbotes diese Einkommen auch beachtet werden. 3. Bei der Grundgesetz-Auslegung der Hamburger Schulbehörde erfolgt dies jedoch nicht ausreichend, weil keine Einkommensgrenzen beachtet werden. Zwar wird das erlaubte monatliche Schulgeld auf 200 Euro pro Kind begrenzt. Diese Grenze gilt jedoch Unabhängig vom Einkommen und Kinderanzahl. Als Ausgleich wird erwartet, dass der Freie Schulträger 5 % Ermäßigungen oder Freiplätze gewährt. (Wenn diese 5 % beachtet werden, sind monatlich noch durchschnittliche 190 Euro Schulgeld pro Schüler, möglich.) Wie viele Familien mit 2 Kindern können monatlich 400 Euro für die Schulbildung zahlen? (bzw. monatlich 600 € für 3 Kinder oder ..... ).

    1. Auslegung der Schulbehörde: Auszug aus der schriftlichen Auskunft der Schulbehörde am 20.11.2012: Auszug:
      „… an Ersatzschulen darf ein monatliches Schulgeld von höchstens 200 Euro pro Schülerin oder Schüler erhoben werden. Diese Schulgeldgrenze gilt pauschal – und damit unabhängig von dem verbleibenden Familieneinkommen – für jede Schülerin bzw. jeden Schüler einer Hamburger Ersatzschule. Dies gilt grundsätzlich auch für Familien mit mehreren Kindern an einer Ersatzschule. Als Korrektiv zu einer möglicherweise beginnenden Sonderung dient eine Verpflichtung des Schulträgers zur Vorhaltung von Freiplätzen. Hiernach muss ein Schulträger mindestens fünf Prozent Freiplätze oder adäquate Schulgeldermäßigungen anbieten, wenn er das höchst zulässige Schulgeld von 200 Euro erhebt.“ Ende

    Und weiter:

    Auszug: ... „… Nach der Drucksache 19/453 ….. berühren freiwillige Leistungen das Sonderungsverbot noch nicht. Sollte sich dagegen herausstellen, dass die Eltern nicht frei entscheiden können, ob sie einem Schulverein beitreten wollen oder nicht, würde der Vereinsbeitrag als verdecktes Schulgeld gewertet und die zuständige Behörde entsprechend tätig werden. Gleiches gilt im Grundsatz auch für zusätzliche verpflichtende Kosten für Unterrichtsmaterial jeder Art (zum Beispiel für Lehrbücher und Fotokopien).“

    Quelle schriftliche Information v. 20.11.2012.der Schulbehörde zur Auslegung des GG Art.7.)

    4. Die Schulbehörde begründet ihre Auslegung mit Urteilen aus 1987 und Urteil aus 1994. und dem seitdem gestiegenen Verbraucherpreisindex.

    Werden Entscheidungen zum aktuellen Existenzminimum beachtet?

    5.

    Die politischen Äußerungen z.B. Artikel v. 15.9.2009 in "DIE WELT" Presseerklärung vom 23.06.2008 Ties Rabe (heute Schulsenator in Hamburg) Senatsanfragen von Ties Rabe

    und die aktuelle Urteile kann ich mit der derzeitigen Auslegung der Hamburger Schulbehörde nicht vereinbaren.

    6. Link zu Kurzfassung des Urteils: z.B. v. 11.4.2013 VGH Ba-Wü , 9 S 233/12 [http://www.vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1284125/index.html?ROOT=1153033]

    Auszug: Siehe dort:" .... deren Höhe sich an den Vergleichskosten öffentlicher Schulen orientierte und davon je nach Klassenstufe zwischen rund 64 % bis 79 % der Kosten deckte ...." und "....Die Deckungslücken hätten durch ein verfassungsrechtlich zulässiges durchschnittliches monatliches Schulgeld/Schüler von 90 bis 95 Euro, das abhängig vom Einkommen der Eltern gestaffelt erhoben wird, gedeckt werden können...."

    7. Link zu Punkt 5 [http://www.welt.de/regionales/hamburg/article4543052/Behoerde-mahnt-13-Privatschulen-ab.html] BEHÖRDE MUSS PRIVATSCHULEN BESSER ÜBERPRÜFEN, Presseerklärung Ties Rabe v. 23.6.2008 [http://www.spd-fraktion-hamburg.de/no_cache/wir-ueber-uns/abgeordnete/hamburg/presseerklaerungen/h/119.html?tx_wfabgpresse_pi1%5Bpointer%5D=7&tx_wfabgpresse_pi1%5BshowUid%5D=5935]

    8 Wenn der Schulbehörde bekannt ist, dass Schulen zu hohe Schulgelder verlangen, warum wird sie nur aufgrund von Hinweisen der Eltern aktiv? Die Schulen informieren doch jährlich über ihre Schulgeldforderungen.. Siehe auch Anfragen an den Hamburger Senat Drucksachen 19/453, 19/3981, 19/888 .

    9.. Ich kritisiere daher, dass die Behörde ihre Auslegung nicht veröffentlicht hat. Den meisten Eltern wird nicht bekannt sein, das jederzeit erhebliche Beitragserhöhungen möglich sind, solange sie sich im Rahmen von durchschnittlich 190 Euro pro Kind befinden.

    10. In den letzten 20 - 26 ist in Hamburg die Finanzhilfe auf 85 % gestiegen und daher die durch Elternbeiträge zu deckende Finanzierungslücke gesunken. Wann wird die Schulbehörde das erlaubte Schulgeld an die zu deckende Finanzierungslücke - zurzeit 15 % - anpassen?

    11. Ich bitte die Schulbehörde ihre Auslegung zu überprüfen. Ermessensentscheidungen der Schulbehörde und der den gewährte freie Gestaltungsrahmen sind - haben Grenzen, sobald damit ein Verstoß gegen Grundgesetz möglich wäre.

    Sie könnten z. B. zumindest berücksichtigen, welches vergleichbare Existenzminimum vergleichbar große Familien erhalten, die staatliche Unterstützung erhalten. . (Regelbedarf f. Lebensmittel ..., + übernommene Wohnkosten + Bildungs-Teilhabe-Paket)

    12. Viele private Schulträgern betonen ihren Wunsch, dass keinem Kind , der Zugang zur Schule - aus finanziellen Gründen - erschwert werden soll. Welche Schulen veröffentlichen jedoch auch ihre Beitragstabellen, anhand der sich der obige Wunsch nachvollziehen lässt?

    Selbst wenn, sie wären zurzeit nur unverbindlich, da die Schulbehörde auch plötzliche wesentliche Erhöhungen zulässt, die evtl. eine Abmeldung der Schüler erforderlich machen würden.

    12. Dadurch liegen die finanziellen Mittel der Freien Schulen weit über den vergleichbaren Mitteln von Regelschulen. 100 % für Regelschulen abzgl. 85 % Finanzhilfe = Deckungslücke von 15 %. Diese 15 % liegen weit unter den monatlich möglichen 190 Euro pro Schüler.

    (Wenn monatlich 190 Euro pro Schüler der Deckungslücke von 15 % entsprächen, würde man vom einen Schülerkostensatz (100%) von ca. 16.000 Euro jährlich an staatlichen Schulen ausgehen.)

    13. Die soziale Schülerstruktur/Mischung ergibt sich durch die erlaubten Schulgeldforderungen und ist in der Regel nicht mit den umliegenden Schulen vergleichbar.

    14.. Wenn weder Schülerstruktur noch finanzielle Mittel an staatlichen Schulen und Privatschulen vergleichbar sind, ist dadurch eine Benachteiligung der Schüler möglich.

    Welcher Leistungsvergleich der Schüler ist damit möglich? (Pisa). Evtl. bessere Leistungen von Privatschüler werden dann nicht nur mit der anderen Pädagogik möglich sein, sondern durch die finanziell bessere Ausstattung. .

    15. Wenn die Eltern für die Schulbildung der eigenen Kinder, auch künftig das höhere Unterrichtsangebot als an Regelschulen wünschen, ist das mit den bisherigen Zahlungen möglich, diese wären dann künftig nur freiwillig und tw. zu 100 % steuerlich absetzbar.

    16. Aufgrund der Pisa-Ergebnisse steigt das Interesse an privaten Schulen.

    Seit 2008: Entwicklung: Schüler (Anzahl und %) an Privatschulen in Hamburg ? Welche Summen spart die Stadt Hamburg dadurch? Wie hat sich der Schülerkostensatz an Hamburger Regelschulen verändert?

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