Verstieße ein Verbot von Boni-Verträgen mit Chefärzten gegen die Verfassung?
12.5.2013 - Günther-Jauch-Talkshow: Herr Spahn, CDU, behauptet: ein Verbot von Boni-Verträgen mit Chefärzten (Kliniken) sei verfassungsrechtlich nicht durchsetzbar. Der ihm gegenüber sitzende AOK-Vertreter erwähnt beiläufig, das dies doch möglich sei. http://daserste.ndr.de/guentherjauch/guentherjauch317.html Wie ist die Rechtslage genau?
Consiliere ist dafür
Finde die Prüfung dieser Behauptung sehr spannend, sehe aber auch das Problem, dass man eigentlich ein verfassungsrechtliches Gutachten einholen müsste und dass Verfassungsjuristen sich hier möglicherweise nicht einig sind. Aber vielleicht kann die Redaktion einige Verfassungsjuristen wenigstens um kurze Statements bitten, so dass eine Tendenz deutlich wird. Daher bin ich dafür.